Urheberrecht | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung | Warner Bros. Entertainment GmbH

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Hinweis: Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den vorliegenden Abmahnschreiben

In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese mitteilen, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt zu haben. Mit den Abmahnungen wird der Angeschriebene aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen. Wegen folgender Werke war in den uns vorliegenden Fällen abgemahnt worden: „Supernatural - Thin Lizzie” (TV-Folge); The Lego Movie (Film); Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (Film); The Big Bang Theory - The Sales Call Sublimation (TV-Folge).

II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. allgemein wissen sollten

Soweit Sie erst einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, kann Sie dies sehr viele Jahre binden, was für Sie dann erhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen mit sich bringen kann. Deshalb empfiehlt es sich, vor Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, welcher prüfen sollte, ob eine Unterlassungserklärung mit der dazu passenden Verteidigungsstrategie umgangen werden kann.

III. Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen angeblich illegalem Filesharing nun doch 3 Jahre?

Mit Beschluss vom 13.01.2016 Az. 20 S 132/15 entscheidet sich das LG Bielefeld gegen die Anwendung einer zehnjährigen Verjährungsfrist bei Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich des Schadenersatzes aus Lizenzanalogie, welche ausgelöst auf privatem Filesharing basieren. Unserer Ansicht nach weicht das LG Bielefeld damit deutlich von der bisherigen Rechtsprechung des BGH ab und wagt damit eine neue Betrachtung von Filesharing-Vergehen unter Anwendung der kürzeren dreijährigen Verjährungsfrist.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an, mehr lesen Sie hier.

  • Von Mandanten bewertete Kanzlei.
  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht.
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an.
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Abmahnschreiben finden, somit war keine Zahlung zu leisten sowie keine Unterlassungserklärung von unseren Mandanten abzugeben
  • In eigentlich aussichtslosen Fällen konnte durch unser Verhandlungsgeschick und Erfahrung mit dem Gegener durch Vergleiche die Zahlung sehr erheblich reduziert werden, teilweise die Zahlung reduziert bis auf 0,-€

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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