Urheberrecht|Warner Bros. Entertainment Inc.|Kanzlei Frommer Legal|Abmahnung

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu der in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnung

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. vor. In der vorliegenden Abmahnung, vertritt die Kanzlei Frommer Legal die Interessen der Warner Bros. Entertainment GmbH (Sitz in Hamburg). Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH soll eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden. Grund für die Abmahnung soll die Verletzung des Urheberrechts an dem Film „Ready Player One“ sein. Der Angeschriebene soll den Film auf einer Filesharing-Plattform angeboten und an Dritte übertragen haben.

II. Urheberrechtlicher Schutz eines Films und die Schöpfungshöhe

Die Voraussetzung für den Schutz des Urheberrechtsgesetzes ist, das eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Ein Film kann gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG Werkschutz erhalten, wenn die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht ist. Bei der Bewertung der Schöpfungshöhe, ist die sogenannte „kleine Münze“ entscheidend. Der Begriff der „kleinen Münze“ bezeichnet solche Werke, die gerade noch von dem Werkschutz des Urheberrechtsgesetzes erfasst sind. Diese Werke erfüllen, trotzt ihrer geringen Ausdruckskraft, die geforderten Merkmale (persönliche Schöpfung, Individualität, Formgestaltung, geistiger Gehalt) eines Werks.

Genießt ein Film Werkschutz müssen Dritte die jeweiligen Nutzungsrechte vom Urheber einholen, damit das Werk rechtmäßig genutzt werden kann. Geschieht dies nicht, kommt es häufig dazu, dass der vermeintlich unrechtmäßige Nutzer eine Abmahnung erhält. Mit der Abmahnung soll eine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden und es wird oftmals zur Abgabe einer (strafbewehrter) Unterlassungserklärung aufgefordert.

Es ist jedoch Vorsicht geboten! Nicht immer ist es ratsam eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zunächst sollte der Sachverhalt ordentlich geprüft werden. Daher ist es immer empfehlenswert, einen auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit einzubeziehen.

III. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollte geprüft werden, ob diese rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt. Außerdem hat die AID24 Rechtsanwaltskanzlei Erfahrung mit den unterschiedlichsten Kanzleien.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist für Sie 24h* – täglich (*soweit technisch verfügbar) telefonisch erreichbar,
  • Die Kanzlei nimmt Mandate aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an
  • Von Mandanten auf anwalt.de bewertete Kanzlei,
  • Viel Erfahrung mit Abmahnungen bei Filesharing.

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