Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Image Professionals GmbH

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Was wird mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorgeworfen?

Uns wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Abmahnungen vorgelegt, die die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für diverse Mandanten ausgesprochen hat. Gegenstand der Abmahnungen waren entweder der Vorwurf einer Nutzung einer Tauschbörse zum Zwecke des Tausches urheberrechtlicher geschützter Filme oder Serien. Oder aber der Vorwurf einer unberechtigten Bildernutzung im Internet auf bspw. der eigenen Webseite. Dabei ließen vor allem die großen Bildagenturen wie bspw. Getty Images abmahnen.

In jüngster Zeit lässt die Image Professionals GmbH aus München diese vermeintlich unberechtigten Bildnutzungen abmahnen. Auch mit der aktuellen Abmahnung, die uns vorgelegt wurde, wird eine solche bemängelt. 

Die Kanzlei behauptet, dass die Verwendung des Bildmaterials urheberrechtswidrig erfolgt; konkret soll gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und das Recht der Vervielfältigung verstoßen worden sein. Das Bild habe nicht ohne Zustimmung der Image Professionals GmbH verwendet werden dürfen.

Dabei findet sich das streitgegenständliche Bild tatsächlich regelmäßig in der Datenbank der Image Professionals GmbH. Weitere Nachweise, dass das Bild ausschließlich an die Image Professionals GmbH lizensiert wurde, werden leider - zumindest außergerichtlich - von der Kanzlei Waldorf Frommer nicht erbracht.

Unterlassungserklärung und Schadensersatz nebst Kostenerstattung

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung des Bildes und Kostenerstattung für die Abmahnung.

Dabei wird der Schadensersatz nach dem von der Image Professionals GmbH vorgehaltenen Preiskatalog berechnet. Regelmäßig erfolgt dann noch eine Verdoppelung wegen unterlassenem Urhebervermerks. Nicht selten ergibt sich dabei ein Schadensersatz im vierstelligen Bereich. 

Der Streitwert wird regelmäßig mit 10.000 Euro für die Unterlassung angesetzt zzgl. der als Schadensersatz geforderten Summe.

Daher sollte die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Wir können jedoch auch nicht dazu raten, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Diese sollte jedenfalls geprüft werden und ggfls. sollte man eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung formulieren lassen. 

Ebenso sollte man sich darüber hinaus nicht vorschnell verpflichten, die geforderten Beträge zu zahlen. Die geforderten Beträge sind kritisch zu hinterfragen. Insbesondere reicht nach der Rechtsprechung des BGH die einseitige Bestimmung eines Lizenzentgeltes ohne Nachweis einer tatsächlich zu diesen Preisen erfolgten Lizensierung nicht aus, um ein eigenes Lizenzmodell nachzuweisen. 

Auch besteht unter Umständen bei der Festsetzung des Unterlassungsstreitwertes Anpassungsbedarf, wenn die konkreten Umstände dies näher begründen (bspw. Kleinunternehmereigenschaft auf Seiten des Verletzers).

Hilfe vom Fachanwalt – kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Betroffenen einer urheberrechtlichen Abmahnung. 

Rechtsanwalt Gäßler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und bearbeitet Fälle dieser Art seit über 10 Jahren. Die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte ist daher bestens aufgestellt, um Sie gegen Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung zu vertreten. 

Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen. Sie können uns für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne telefonisch erreichen.


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