Urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Pixel Law Rechtsanwälte vom 10.02.2015

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Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn durch Pixel Law Rechtsanwälte vom 10.02.2015 wegen der unberechtigten Verwendung eines Lichtbildes im Internet

Uns wurde am 17.02.2015 eine aktuelle Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Pixel Law zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vorgelegt.

Unserer Mandantschaft wird die unberechtigte Verwendung von Bildmaterial, an dem Herrn Benjamin Thorn die Urheberrechte zustehen sollen, vorgeworfen. Konkret wird die öffentliche Zugänglichmachung über die gewerbliche Internetpräsenz unseres Mandanten und fehlende Urheberkennzeichnung gerügt.

Forderung:

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und Schadensersatz sowie Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung geltend gemacht.

Als Schadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 585,00€ gefordert. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden anhand eines Streitwertes von 6.685,00 € in Höhe von 546,50 € beziffert.

Die Abmahnung sollte unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die gilt besonders im Hinblick auf die Höhe des Schadensersatzes. Hier gilt es neben der grundsätzlichen Streitfrage der Veröffentlichung auch die tatsächliche Nutzungsdauer und Nutzungsart zu überprüfen.

Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auf keinen Fall. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, ist anzuraten eine modifizierte Unterlassungserklärung anzugeben.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  •    Fristen notieren und einhalten
  •    Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  •    Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  •    Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  •    Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  •    Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:                      

  •    Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  •    Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  •    Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  •    Bundesweite Vertretung
  •    Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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