UrhG Abmahnung/Anfrage der ANSYS UK Ltd. wg Software durch CJCH Solicitors - MAPDL

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Vertreten durch die Kanzlei CJCH Solicitors aus England, macht die Softwarefirma ANSYS UK Limited Urheberrechte wegen der – angeblich unlizenzierten - Verwendung von 3D CAD Softaware (Ansys MAPDL) geltend.


Wir berichteten über einen vergleichbaren Fall, namentlich eine Anfrage der CJCH Solicitors für die Firma Dassault Systemes Deutschland wegen Solodworks:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/e-mail-anfrage-der-dassault-systemes-deutschland-abmahnung-der-cjch-solicitors-wegen-solidworks_160316.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-cjch-solicitors-fuer-dassault-systeme-solidworks-unerlaubte-software-nutzung_147162.html


Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist. 


Zum Hintergrund

Die Ansys UK Ltd. bietet Simulations Software im Bereich des Maschinenbaus an, wie die Software MAPDL. 

Abmahngefährdet sind Nutzer der Software, welche (angeblich) keine gültige Lizenz besitzen. 

In dem englisch sprachigen Anschreiben (per Mail) wird dem Betroffenen eine unlizenzierte Nutzung des Programmes vorgeworfen.

Es wird angegeben, dass ANSYS in der Software Mechanismen implementiert habe, welche eine unlizenzierte Nutzung nachweisen/melden. Dazu heißt es:

... our client uses technology embeddedin their software, known as License Compliance Technology, that enables our client to detent and identify third parties which have used our clients software without our clients authorisation.

 Es wird zunächst – ohne rechtliches Präjudiz („Without Prejudice“)– eine außergerichtliche Lösung angestrebt. 

 

Dazu solle sich der Betroffene binnen Frist Stellung nehmen. 

 

Forderungen (Lizenzschadensarsatz / Nachlizensierung / Erstattung von Anwaltskosten) werden in dem ersten Schreiben noch nicht verlangt. 

 

Gleichwohl ist hier Vorsicht geboten!


Unser Rat

Nehmen Sie diese Anfrage ernst, auch wenn noch keine Forderungen gestellt werden.

Zunächst bleibt zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß – unlizenzierte Nutzung - vorliegt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so ist juristisch zu Prüfen, wie strategisch  weiter fortzufahren ist, um ein eventuelles Gerichtsverfahren und hohe Kosten zu vermeiden. 

Begegnen Sie der Firma am Besten auf Augenhöhe und lassen Sie sich anwaltlich vertreten.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adressen: 

Sie können uns per E-Mail kontaktieren: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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