Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systeme SOLIDWORKS | Unerlaubte Software-Nutzung

  • 2 Minuten Lesezeit

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  • Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung des amerikanischen Unternehmens Dassault Systèmes SolidWorks Corporation vor, die insbesondere im Handel mit Rechten an technischer Software tätig ist. Vertreten wird sie durch die Kanzlei CJCH Solicitors aus England.

Der Vorwurf

Abgemahnt wird eine angebliche Urheberrechtsverletzung durch die unlizenzierte Nutzung der Software SolidWorks.

Die Firma vertreibt eine Vielzahl von CAD Software, wie 

  • CATIA
  • BIOVIA
  • GEOVIA
  • 3DVIA
  • ENOVIA
  • 3DEXPERIENCE
  • EXALEAD
  • NETVIBES
  • CENTRIC PLM
  • DELMIA
  • SIMULIA
  • CST etc.

Bzgl. der Software CST liegt uns ebenfalls eine Abmahnung der Firma zu Prüfung vor.


Die Forderung

Der Abgemahnte soll zunächst Auskunft hinsichtlich der Verwendung des Programms erteilen, die Forderung von Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren wird bereits angekündigt.

Unsere Einschätzung

Dem Urheber eines jeden schöpferischen Werks stehen ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte zu – wer das entsprechende Werk nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis, also eine sogenannte Lizenz. Verstöße können aufgrund der Schadensersatzansprüche schnell teuer werden, es lohnt sich also eine ausführliche Recherche und Dokumentation der Herkunft verwendeter Programme.

Auch wenn im ersten Schreiben noch keine Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, ist mit einer späteren Geltendmachung zu rechnen.

Unser Rat

Bleiben Sie nicht untätig, sonst droht die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen! 

Es sollte jedoch keinesfalls vorschnell ohne anwaltliche Beratung reagiert werden: Rufen Sie voreilig in der Kanzlei an und erteilen unnötige Auskünfte, so sind umso höhere Schadensersatzansprüche zu erwarten.

Lassen Sie sich also beraten, bevor Sie auf die Forderungen der Gegenseite reagieren, um etwaige Schadensersatzansprüche zu reduzieren und das tatsächliche Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes überprüfen zu lassen.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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