Vandalismus: Wann und für welche Schäden zahlt die Versicherung?
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Experten-Autor dieses Themas
Bei vielen selbst ernannten Graffiti-Künstlern stellt sich die Frage „Ist das Kunst oder Sachbeschädigung?“. Solange am eigenen Eigentum gesprayt wird, kann auch jeder seinem Hobby nachgehen und kreativ seine Bilder und Schriftzüge verewigen. Ganz anders sieht es allerdings bei fremdem Eigentum aus.
Wann spricht man von Vandalismus?
Wer illegal – also ohne die Einwilligung des Eigentümers – sprayt, begeht mindestens ein strafrechtlich relevantes Vergehen, nämlich das der Sachbeschädigung. Dabei werden Gegenstände oder Objekte vorsätzlich verunreinigt, beschädigt, verunstaltet oder sogar zerstört, also unbrauchbar gemacht. Wenn bewusst gehandelt wird, um Gegenstände zu verunstalten, zu beschädigen oder zu zerstören, wird die damit einhergehende sogenannte Zerstörungswut zum Hauptmerkmal des Vandalismus.
Und dies ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Neben Landfriedensbruch (§§ 125, 125a Strafgesetzbuch, StGB) und Störung der Totenruhe (§ 168 StGB) zählt auch die Sachbeschädigung zur besonderen Form des Vandalismus. § 303 StGB sieht für Sachbeschädigungen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wörtlich heißt es dazu:
„(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar.“
2022 wurden in Deutschland allein durch Graffiti 101.658 Fälle von Sachbeschädigung polizeilich erfasst.* Jedoch gibt es noch viele andere Arten von Vandalismusschäden, die fast jedem von uns im Alltag schon begegnet sind. Beispiele für dieses mutwillige Zerstören sind etwa:
Zerfetzen von Sitzplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln
Zerstören von öffentlichen Parkbänken
Demolieren verschiedener Automaten auf Bahnhöfen
Verwüsten von Spielplätzen
Im privaten Bereich sind die Resultate von Vandalismus häufig:
eingeworfene Fensterscheiben
zerstörte Außenanlagen wie Blumenbeete, angelegte Teiche, Carports oder Geräteschuppen
defekte Briefkästen durch eingeworfene Böller (oft zu Silvester)
beschädigte Wohnungstüren
ruinierte Wohnungen bei Einbrüchen
*Statista, 2023: Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti in Deutschland 2022.
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch Vandalismus?
Wer kommt eigentlich für die Schäden durch die Folgen von Vandalismus im privaten Bereich auf? Die Zerstörungswut der Randalierer kann gerade für Eigentümer einer Immobilie nicht nur sehr ärgerlich und zeitaufwendig, sondern auch sehr kostspielig werden. Dass die Randalierer zur Rechenschaft gezogen werden können, ist eher selten der Fall. Zwar verjährt eine Sachbeschädigung erst nach fünf Jahren, doch diese Täter agieren meistens nachts, was das Überführen dieser Personen nicht leichter macht.
In vielen Fällen bleibt vorerst einzig der Schaden für den Eigentümer. Bei einem zerstörten Gartenzaun aus Edelstahl kann der laufende Meter schon mal mit 300 € bis 500 € zu Buche schlagen. Eine neue Wohnungstür kann zwischen 1600 € und 6000 € kosten. Da steht relativ schnell die Frage im Raum, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Gibt es eine spezielle „Vandalismus-Versicherung? Leider gibt es die nicht. Oft sind es Kombinations- oder Premiumbausteine, die einer Basisversicherung hinzugefügt werden müssen. Auf die Details kommt es an. Außerdem macht es bei Vandalismusschäden einen Unterschied, ob im oder am Haus randaliert wurde. Hier greifen unterschiedliche Versicherungen.
Schäden innerhalb des Hauses: Die Hausratversicherung
Vandalismus innerhalb von Häusern oder Wohnungen geht meistens mit einem Einbruch einher. Durch solche Einbrüche entstehen hohe Schäden, die mitunter auch die Einrichtungsgegenstände beziehungsweise den Hausrat betreffen. Bei der Suche nach Bargeld oder nach Wertgegenständen sind die Täter oftmals in Zeitnot und nicht zimperlich: Gegenstände werden umgeworfen und Matratzen oder Sofas aufgeschlitzt. Für solche Sachbeschädigungen in der Wohnung kommt meistens die Hausratversicherung auf.
Fenster und Türen zählen nicht zwangsläufig zur Einrichtung, sondern oft zum Gebäude. Dies sollten Sie in Ihren Unterlagen prüfen. Gegebenenfalls können Sie Fenster, Türen und Schlösser bei Ihrer Hausratversicherung durch einen extra Baustein wie Einbruchdiebstahl mitversichern lassen. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Hausratversicherung Vandalismusschäden überhaupt abdeckt, und wenn ja, bis zu welcher Höhe.
Schäden am Haus: Die Gebäudeversicherung
Die Gebäude- oder Wohngebäudeversicherung kann Schäden durch Vandalismus am Haus abdecken, sie muss aber nicht. Auch hier ist dies oft eine zusätzliche leistungsstärkere Option zum Basistarif der Gebäudeversicherung. Grundsätzlich sind bei Vandalismusschäden am Gebäude alle Dinge gemeint, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel die Terrasse – ohne Gartenmöbel, denn diese sind lose –, das Dach und auch fest verankerte Markisen.
Ob Nebengebäude wie der Geräteschuppen oder Ihre Garage mitversichert sind, ist vertraglich individuell geregelt. Auch hier der Tipp, unbedingt die eigenen Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um im Schadensfall nicht das Nachsehen zu haben. Wie hoch die Kosten bei Ihrer Versicherung für eine Absicherung gegen Vandalismus sind, hängt unter anderem davon ab, in welcher Gegend beziehungsweise in welchem Stadtteil sich das Objekt befindet und ob eine Selbstbeteiligung vorliegt.
Wichtig: Grundsätzlich kommen die Versicherungen nicht für Schäden auf, bei denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wenn beispielsweise das Garagentor oder die Fenster des Hauses nicht verschlossen waren, haben Sie mindestens fahrlässig gehandelt und dem Randalierer oder Einbrecher dadurch fast eine Einladung zur Straftat gesendet.
So melden Sie den Vandalismusschaden Ihrer Versicherung
Das Wichtigste: Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt. Denn mit einem klaren Kopf können Sie bewusster handeln. Sie sollten wie folgt vorgehen:
Die Polizei rufen und Anzeige erstatten – bei unbekannten Tätern gegen „unbekannt“. Das ist eine Voraussetzung, damit die Versicherung für den Schaden aufkommen kann.
Nicht aufräumen, damit die Spuren gesichert werden können.
Gegebenenfalls auch Nachbarn als Zeugen oder zur moralischen Unterstützung hinzuziehen.
Alle Sachbeschädigungen per Videofunktion aufnehmen sowie zusätzlich fotografieren und mehrere detaillierte Bilder anfertigen.
Eine Liste erstellen der Gegenstände, die entwendet wurden, und der Sachen, die beschädigt wurden – detaillierte Listen mit entsprechenden Kaufbelegen können Sie nachreichen.
Zeitnah und unter Angabe der Tagebuchnummer – diese erhalten Sie direkt von der Polizei vor Ort – der Versicherung den entstandenen Schaden unter Beifügen der Listen und mehrerer Fotos melden.
Liegen der Versicherung alle benötigen Unterlagen vor, erfolgt die Schadensregulierung meistens innerhalb von sechs Wochen.
Wie kann man das Risiko für Vandalismus minimieren?
Sie können Einbrüchen und Vandalismus in gewissem Umfang selbst vorbeugen, denn meistens wählen die Täter die Objekte ganz bewusst aus. Neben dem Einbau einer qualifizierten Alarmanlage können Sie Ihre Sicherheitsstandards auch beispielsweise durch folgende Vorkehrungen erhöhen:
Bewegungsmelder
Sicherheitsschlösser an den Außentüren und an den Fenstern
Fenstergitter an besonders exponierter Lage
Zeitschaltsysteme für Jalousien
Bei Abwesenheit: den Briefkasten leeren lassen
Türen und Fenster auch bei einem kurzen Einkauf verschließen
Nachbarn sensibilisieren
Es gibt mittlerweile Sicherheits- bzw. Widerstandsklassen sowohl für Haus- und auch Balkontüren als auch für Fenster. Die Einteilung erfolgt üblicherweise in der Skala RC1 bis RC6 (RC steht für Resistance Class), wobei RC1 gering einbruchhemmend ist und Türen und Fenster der RC6 den besten Schutz bieten.
Ihre örtliche Polizeidienststelle bietet eine Beratung zu Vorkehrungen betreffend den Einbruchschutz auch bei Ihnen vor Ort an: Die sogenannte Einbruchschutzberatung können Sie sowohl als Eigentümer als auch als Mieter in Anspruch nehmen. Sie werden von speziell ausgebildeten Polizeibeamten hinsichtlich einbruchhemmender Maßnahmen für Ihr spezielles Objekt, also Wohnung oder Haus, beraten.
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Rechtstipps zu "Vandalismus" | Seite 2
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25.10.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… Vandalismus geschützt. Der Hightech-Blitzer beschert jährlich vermutlich Bußgeldeinnahmen in Millionenhöhe. Zweifel an der ordnungsgemäßen Schulung von Polizeibeamten In der Regel wird ein solcher …“ Weiterlesen
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21.07.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… des Grundstücks entstanden sind, sondern durch Vandalismus. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mieter oder eine fremde Person das Graffiti an die Wand gemalt hat – maßgeblich ist nur, dass die Reinigung …“ Weiterlesen
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14.07.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… auch in diesem Fall das Nachsehen. „Diese Form des Vandalismus ist in jedem Fall höchst ärgerlich und mit nichts zu entschuldigen. Wir erleben in der Praxis, dass Opfer solcher Taten nicht nur wegen …“ Weiterlesen
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07.07.2017 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… , Brandschaden, Schmerzensgeld etc. Wenn Sie Schäden durch Vandalismus an Ihrem Haus oder Ihrem Auto feststellen, informieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und die Polizei darüber. Kommen …“ Weiterlesen
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03.07.2017 Rechtsanwalt Thomas Bierlein„… . Diese muss unter anderem den konkreten Zweck der Überwachungsmaßnahme (zum Beispiel Verhinderung von Vandalismus) sowie die Namen der Personen, die Zugriff auf das Videomaterial haben …“ Weiterlesen
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27.05.2017 Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel„… (auch gegen Familienangehörige) und Vandalismus Einsatz finden. Bindungsorientiertes Stalking, das durch Geschenke, unangemeldete Besuche, „zufällige“ Zusammentreffen oder die Leugnung, dass eine ehemalige …“ Weiterlesen
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15.05.2017 Thiele, Rother & Partner GbR„… , S. 597). Für Zerstörungen durch Außeneinwirkungen wie z. B. durch Unwetter, Vandalismus usw. haftet der Mieter nicht. Hier ist der Vermieter in der Pflicht. Zu beachten sind natürlich …“ Weiterlesen
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22.02.2017 Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH„… ist. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Vermieter nach mehrfachem Vandalismus im Eingangsbereich des Miethauses eine Kameraattrappe installiert hatte. Ein Mieter verlangte die Entfernung …“ Weiterlesen
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08.02.2017 anwalt.de-Redaktion„… Vandalismus und Betriebsunterbrechung versichert war. Laut einer Strafanzeige des inzwischen insolventen Betreibers soll die Autowaschstraße von unbekannten Tätern aufgebrochen und vollkommen verwüstet …“ Weiterlesen
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17.06.2016 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… der Dieb stehlen? Mit einer Teilkasko werden weniger Schäden abgedeckt als mit einer Vollkasko. So ist eine Teilkasko z. B. nicht einstandspflichtig, wenn Beschädigungen am Fahrzeug auf Vandalismus …“ Weiterlesen
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31.05.2016 Rechtsanwalt Dr. Sven H. Jürgens Experte für BAV„… ) durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus. Gegen Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen hilft Elementarschutz Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung …“ Weiterlesen
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08.04.2016 Rechtsanwalt Ralph Wichmann„Wenn zum Beispiel im Sturm ein mobil aufgestelltes Verkehrsschild umfällt und ein ordnungsgemäß geparktes Kfz dabei zu Schaden kommt, wollen die Ordnungsämter der Kommunen sich gerne mit Vandalismus …“ Weiterlesen
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15.05.2015 SH RechtsanwältePlötzlich ist es passiert. Unbekannte beschädigen oder zerstören Autos. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die eigene Kfz-Kaskoversicherung solche Schäden übernimmt. Wichtig ist es in diesem F … Weiterlesen
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07.02.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer„… . Offene Videoüberwachung Kameras in Museen, Banken oder Verkaufsräumen erfüllen vielfach den legitimen Zweck vor Diebstählen oder Vandalismus zu schützen. Wird für alle sichtbar auf die Überwachung …“ Weiterlesen
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22.01.2013 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.Wenn ein unbekannter Täter ohne erkennbares Motiv während eines Einbruchdiebstahls zusätzlich Vandalismusschäden zurücklässt, die über die notwendigen Substanzbeschädigungen beim Einbruch hinausgehen, … Weiterlesen
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08.01.2013 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… ein. Diese ersetzt den Schaden bis zum Zeitwert des Fahrzeuges z. B. bei Hagelschlag, Vandalismus und eben auch Diebstahl. Heute soll es um die Frage gehen, in welchen Fällen die Versicherung wegen grober …“ Weiterlesen
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08.11.2012 Rechtsanwalt Dipl. Verwaltungswirt (FH), Janus Galka LL.M. Eur.„… müssen. Mit dieser Maßnahme sollte das immer wieder auftretende Problem des nächtlichen Lärms sowie des Vandalismus durch alkoholisierte Jugendliche gelöst werden. Gegen diese Maßnahmen wandten …“ Weiterlesen
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31.07.2012 Pia Löffler, anwalt.de-Redaktion„… , Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Hagel. Tipp: „Hausrat" sind auch transportable Gegenstände, also z. B. das Fahrrad oder die Fotokamera. Diese Gegenstände sind auch versichert …“ Weiterlesen
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09.04.2009 Rechtsanwalt Sebastian Steineke„… sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4. August 2008 (AZ: 8 U 83/08). In einer größeren Wohnanlage kam es in einigen Häusern zu Schäden durch Vandalismus und Verunreinigungen …“ Weiterlesen
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28.09.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion„… eines Einbruchdiebstahls, eines Raubs oder Vandalismus- und Elementarschäden. Gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie lässt sich der Versicherungsschutz auf andere Schadensereignisse ausdehnen, wie etwa …“ Weiterlesen