Venture Plus (V+) Feststellungsklage erhalten? Jetzt professionell verteidigen lassen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Klage der V+ GmbH & Co Fonds 1 KG erhalten? 

Derzeit erreichen uns Anfragen von Anlegern, die eine Feststellungsklage von der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG i.L. erhalten haben. In diesem Artikel beschreiben wir, warum Sie innerhalb der Frist einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.

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Feststellungsklage Venture Plus zugestellt bekommen? Frist beachten

Wenn Sie auch eine Feststellungsklage von einem Amts- oder Landgericht zugestellt bekommen haben, gilt es schnell zu handeln und Ihre Optionen von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dabei ist es wichtig, schnell zu handeln und die Fristen zu beachten. Beim Landgericht herrscht der sog. Anwaltszwang. Das bedeutet, dass ausschließlich ein Rechtsanwalt für Sie auftreten und Erklärungen abgeben kann. Beim Amtsgericht könnten Sie sich grundsätzlich auch selbst vertreten, aber in diesen komplexen kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es sich auch hier einen Anwalt zur Rate zu ziehen. Jeweils müssen Sie beachten: Die Frist zur Anzeige der Verteidigung bei Gericht beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Klageschrift. Wird diese Frist versäumt, könnte ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen, was unbedingt vermieden werden sollte. Stellen Sie gerne eine Anfrage bei uns, wir melden uns im Regelfall innerhalb von 24 Stunden oder unmittelbar bei Ihnen zurück. 

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Restliche Einlagenforderung - Verteidigungsanzeige

Mancher Anleger ist nun Beklagter und hat sich als sogenannter Treugeber-Kommanditist an der GmbH & Co. KG beteiligt. In den Verfahren soll sinngemäß festgestellt werden, dass noch eine offene restliche Einlagenforderung bestünde. Gerne beraten wir Sie dazu, ob die Klage gerechtfertigt ist und ob ein sogenanntes Feststellungsinteresse seitens der in Liquidation befindlichen Gesellschaft besteht. Dabei dürfte es auch darauf ankommen, ob der Nachweis seitens des Anlegers erbracht werden kann, dass die Höhe einer möglicherweise ausstehenden Einlage gar nicht bestritten worden ist. 

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Persönlich für Sie erreichbar:

RA Björn-Michael Lange

Rechtsanwalt und Partner

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Telefon: 0261 / 13 49 72 0



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Venture Plus (V+) Fonds seit 2005 als Anlagemöglichkeit 

Die Venture Plus (V+) Fonds bestehen als Anlagemöglichkeit seit 2005. Dabei wurden viele Millionen an Emissionsvolumen pro Fonds von tausenden von Anlegern eingeworben. Anleger sollten sich gegen die neue Welle von Feststellungsklagen zur Wehr setzen und zunächst Ruhe bewahren. Lassen Sie prüfen, ob überhaupt z.B. eine Rate noch aussteht und wie hoch ggf. die Quote ist, die jeder Anleger zu zahlen hat. 

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Rechtsanwalt Lange ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat jahrelang Anleger zu Rechtsfragen bei Anlagen in komplexen Anlageprodukten wie GmbH & Co. KGs beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und kümmern uns unverzüglich um Ihr Anliegen.  

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