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Verbotene und gefälschte Mittel und Medikamente auf Amazon und eBay

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Grippe und Erkältungen fesseln derzeit viele durch Husten, Schnupfen, Fieber und Halsschmerzen ans Bett. Dem wöchentlichen Influenza-Bericht zufolge bleibt die Zahl akuter Atemwegserkrankungen in weiten Teilen Deutschlands stark erhöht. Erkrankungen sollen zudem schwerer als sonst verlaufen.

Internet für Anbieter dubioser Mittel verlockend

Ausgerechnet in diese Zeit fällt ein aktueller Bericht des Bayerischen Rundfunks: Viele im Internet verkaufte Medikamente und Mittelchen entpuppten sich nach dessen Recherchen als Fälschungen oder sind in Deutschland verboten. Diese wurden unter anderem auch über Amazon und eBay verkauft. Verbunden mit teilweise erheblichen Gesundheitsrisiken für die Verwender. So wird etwa Natriumchlorit unter der Bezeichnung „Miracle Mineral Supplement" - kurz MMS - angepriesen. Das angebliche Wunderheilmittel soll laut dem Amerikaner Jim Humble nicht nur Grippe, sondern sogar Krebs und Aids heilen können. Viele Angebote des Stoffes enthalten einen Verweis auf ihn. Dabei wird dieser jedoch allenfalls zur Desinfektion oder als Chlorbleiche verwendet. Eine Einnahme kann hingegen schon in geringen Mengen tödlich enden. Gesundheitsbehörden zahlreicher Länder warnen daher davor. Dementsprechend ist Natriumchlorit auch kein hier zugelassenes Arzneimittel. Neben MMS finden sich noch zahlreiche weitere angebliche Wundermittel in Form von Pillen, Pulvern und anderen Darreichungsformen im Netz: häufig als Nahrungsergänzungsmittel, die Gewichtsprobleme lösen, die Leistung steigern oder etwa bei der Potenz helfen sollen.

Augen auf beim Onlinekauf

Eine generelle Pflicht, Verkäufe derartiger Mittel zu unterbinden, gibt es für die Verkaufsplattformen nicht. Amazon, eBay & Co. erklären sich jedoch bereit, bei entsprechenden Hinweisen zu reagieren und Angebote von ihren Plattformen zu entfernen. Da Verkaufsbedingungen das Anbieten illegaler Waren in der Regel verbieten, sind zudem Mitarbeiter mit der Kontrolle beschäftigt. Dennoch liegt das Hauptaugenmerk beim Käufer. Reißerische Werbeaussagen sollten kritisch betrachtet werden. Dazu gehören auch Abbildungen des Mittels, die für derartige Mittel untypisch oder in fremder Sprache daherkommen. Denn häufig stammen die Mittel aus dem Ausland, auch wenn der Anbieter in Deutschland sitzt.Zweifel sollten sich auch bei fehlenden Angaben von Zutaten und Mindesthaltbarkeitsdatum aufdrängen.  Siegel, die Vertrauen vermitteln sollen, sollten hinterfragt werden. Sie können erfunden oder gefälscht sein. Einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge waren 64 von 70 getesteten Produkten nicht in Deutschland verkehrsfähig, weil sie etwa verbotene pharmakologische Substanzen oder neuartige Zutaten - sog. Novel Food - enthielten. Zu den häufigsten Gründen zählten dabei falsche Verpackungsangaben. Auch wenn die Mittel nicht immer zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten dienen sollen und somit Arzneimittel darstellen, gilt für sie zumindest das Lebensmittelrecht. Und dieses schreibt Kennzeichnungen wie den Verkehrszweck, Mindesthaltbarkeitsdatum und Zutatenlisten vor. Ab dem Jahr 2014 treten dahingehend zudem EU-weit modernisierte Informationspflichten über Lebensmittel in Kraft. Welche Bedeutung diese Angaben für das Vertrauen der Verbraucher haben, zeigt  in einem anderen Fall nicht zuletzt der aktuelle Pferdefleischskandal.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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