Verbraucherschutz: Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen – Fachanwalt informiert

  • 1 Minuten Lesezeit

Im März 2016 ist die Widerrufsrechtsreform in Kraft getreten. Bislang war nur die Rede von rückabgewickelten Darlehensverträgen, infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Dabei ist der Widerruf grundsätzlich auch bei Lebens- und Rentenversicherungen möglich, sofern der Verbraucher beim Abschluss der Police nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist deutlich rentabler als die Kündigung der Police. Bei vorzeitiger Kündigung liegt die Auszahlungssumme insbesondere in den ersten Vertragsjahren unter den eingezahlten Leistungen. Verbrauchern droht ein finanzieller Verlust. Im Fall eines wirksamen Widerrufs erhalten sie allerdings fast sämtliche Beiträge zzgl. Zinsen zurück. Die volle Auszahlung der Leistungen ist aufgrund der abgeführten Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und dem Versicherungsschutz nicht möglich, dennoch gewinnbringender als eine vorzeitige Kündigung.

Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher

Der späte Widerruf einer Lebensversicherung, nach der Kündigung, kann auch rückwirkend vorgenommen werden. Die BGH-Entscheidung vom 28. März 2012 (Az.: IV ZR 76/11) stützt sich dabei insbesondere auf Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden. Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung sollten Verbraucher anwaltlichen Rat hinzuziehen um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen und durchzusetzen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag gerne zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan Finke

Beiträge zum Thema