Vereinbarung ü. Erstellung Internetauftritt mit United Media, Euroweb, wwwe GmbH, WN Online-Service fristlos kündigen?

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns erreichen immer wieder Anfragen von Mandanten, die eine Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes über 48 Monate abgeschlossen haben. Die Vertragspartner sind dabei unterschiedlich Firmen/Firmierungen. Der Sachverhalt und das Vorgehen ist dabei jedoch ähnlich bzw. identisch.


Um welche Firmen handelt es sich?

Gegenstand waren dabei Verträge/Vereinbarungen der Firmen


  • Stuttgarter Zeitung Online-Service
  • Eurobweb (jetzt wwwe GmbH
  • United Media AG
  • Westfalen-Blatt OnlineService
  • WN Online-Service
  • LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service)


Laut Aussage der Euroweb-Group (Stand 08.02.2022) gehören die vorgenannten Firmen aber auch die nachstehenden zu der Euroweb-Group


  • Madsack
  • PKW.de
  • Ruhrgebietshelden
  • YOURRATE
  • STYLELANE
  • foodiny
  • viscomp online Marketing
  • Vendosys
  • WEBHUNT3R
  • Business Füchse


Wie ist der Sachverhalt?

Die Mandanten schildern den Sachverhalt oft ähnlich. Es handelt sich bei unseren Mandanten primär um kleine und mittelständische Unternehmen. Oft Inhabergeführt. Die „Verkaufsgespräche“ finden oft abends nach einem harten Arbeitstag statt. Dabei wird oft der gesamte Zusammenhang und das Ausmaß der „Vereinbarung“ nicht erkannt.


Wie sieht die Vereinbarung/Schriftsück aus?

Dem Vertragsformular ist die „Überschrift“ mit dem Inhalt „Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes und dem folgendem Partnerunternehmen“ vorangestellt. Dann kommen die unterschiedliche handschriftlich auszufüllende Zeilen des Kunden/Partnerunternehmens.


Die Mitte des Vertragsdokuments ist ist zweigeteilt. In „Gegenstand, Systemumfang, Entgelt und Laufzeit“. Besonders hervorzuheben ist die Schreibweise der Laufzeit. Die Laufzeit von 48 Monaten (4 Jahren) ist als Wort achtundvierzig angegeben und nicht als Ziffer „48“. Unser Auffassung nach soll hier ein Überlesen provoziert werden. Mandanten berichten uns immer wieder, das im Verkaufsgespräch selbst immer nur auf 2 Jahre bzw. 24 Monate bezuggenommen wird, so dass viele Mandanten auch von dieser Laufzeit bei Unterschrift ausgehen. Rechts ist blickfangmäßig der monatliche Nettopreis angegeben. In vielen aktuellen Fällen 529,- € (netto). Das macht für 4 Jahre 30.216,48 € (brutto).


Im unteren Teil finden sich dennoch Angaben zur SCHUFA-Klausel und zum Sepa-Mandant.


Viele Kunden realisieren erst nach Unterschrift die Tragweite des Vertrages.


Ist eine fristlose Kündigung möglich?

Bei dieser Art von Verträgen handelt es sich um Werkverträge. Diese sind grundsätzlich fristlos kündbar. Dabei gibt es jedoch unterschiedlich Arten der fristlosen Kündigung mit unterschiedlichen Rechtsfolgen. Teilweise noch mit Vergütungsanspruch der Gegenseite. Daher sollte genau darauf geachtet werden, nach welcher Norm gekündigt wird. Die Kündigung sollte daher in jedem Fall durch einen Anwalt erfolgen.


Wir vertreten bundesweit!


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, United Media, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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