Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftssteuerreform

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Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen das neue Erbschaftssteuerrecht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerden waren von Erblassern eingelegt worden. Dies war auch der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden nicht angenommen hat. Wären die Beschwerden von Erben eingelegt worden, dann hätte sich das Bundesverfassungsgericht auch inhaltlich damit auseinandersetzen müssen. Die Erbschaftssteuer trifft nämlich die Erben und nicht die Erblasser. Damit haben die Erblasser selbst keinen Nachteil.

Roland Tilch


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