Vergewaltigung war Lüge – Gina-Lisa Lohfink zu Geldstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht Berlin verurteilte in einem aufsehenerregenden Prozess die durch GNTM bekannt gewordene Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Das Model hatte zwei Männer beschuldigt, sie im Juni 2012 nach einer Party vergewaltigt zu haben.

Aufgrund falscher Verdächtigung verurteilte das Amtsgericht Berlin Tiergarten Gina-Lisa Lohfink zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätze zu je 250 Euro, somit also zu insgesamt 20.000 Euro. Lohfink hatte ursprünglich zwei Partybekanntschaften, Sebastian C. und Pardis S., wegen Vergewaltigung angezeigt. Den Vergewaltigungsvorwurf bezweifelte die zuständige Staatsanwaltschaft allerdings stark – und klagte im Gegenzug Lohfink an. Diese wies einen Strafbefehl allerdings zurück, so dass es schließlich zu einem Prozess vor dem Amtsgericht kam.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 24.000 Euro von Lohfink gefordert. Corinna Gögge, die zuständige Staatsanwältin, zeigte sich überzeugt: „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden, sie hat gelogen und die Ermittler bewusst in die Irre geführt.“

Die Urteilsverkündung führte bei den Prozessbeobachtern zu lautem Missfallen, das sich in Buhrufen gegenüber dem Gericht äußerte. Die Angeklagte selbst hingegen verließ noch während der Verkündung des Urteils den Saal. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch für Lohfink plädiert und zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts entsetzt. „Das Urteil ist ein Skandal“, so Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken. Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen, sofern seine Mandantin die Kraft hierfür habe. Zudem äußerte er sich besorgt über all jene Frauen, die künftig eine Vergewaltigung zur Anzeige bringen wollen.

Gina Lisa Lohfink hatte die vermeintlichen Täter und ihr Handeln in ihrer letzten Stellungnahme als „pervers und gemein“ bezeichnet. Weder habe sie den Sex mit diesen gewollt, noch von diesen gefilmt werden, so die Angeklagte unter Tränen.

Lohfink habe in mehreren Punkten widersprüchliche Angaben gemacht, zeigte sich das Gericht überzeugt. Darüber hinaus seien nach Auffassung des Gerichts auf den Handybildern und Videoaufnahmen, welche die vermeintliche Vergewaltigung zeigen, keinerlei Anzeichen von Zwang oder Gewalt erkennbar gewesen. Das gesichtete Material war nach Angaben des Gerichts deutlich umfangreicher, als die daraus veröffentlichten Auszüge.

Nachdem der Angeklagten nach eigenen Angaben mutmaßlich K.O.-Tropfen verabreicht wurden, hörte das Gericht am letzten Verhandlungstag dazu einen Sachverständigen. Torsten Binscheck-Domaß, anerkannter Medikamenten- und Drogenexperte, schloss derlei jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Ihm erschien Gina Lisa Lohfink in den gesichteten Aufnahmen aus der bezeichneten Nacht wach, ansprechbar und orientiert. Binscheck-Domaß sah keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Lohfink mittels K.O.-Tropfen sediert wurde. Wäre dem so gewesen, so der Sachverständige, hätte die Angeklagte weder Pizza bestellen, noch mit Ihrer Managerin telefonieren können.

Weiterhin wurden vom Gericht noch zwei Zeuginnen der Verteidigung angehört; eine Frau, die Gina Lisa Lohfink in Begleitung von Pardis F. beim Verlassen des Nachtclubs beobachtet hat, sowie eine ehemalige Freundin von Sebastian C.

Das Gericht kritisierte Lohfinks Verteidiger Beneken und Christian Simonis abschließend scharf. Die vorsitzende Richterin Antje Ebner befand, dass die beiden Anwälte „schon in außergewöhnlicher Art und Weise dieses Verfahren für nicht prozessrelevanter Interessen missbraucht“ hätten. Durch die im Internet verbreiteten Videos, die den Sexualakt zwischen Lohfink und den beiden Männern zeigten, kam es zu einer überaus medienpräsenten Debatte über das aktuelle Sexualstrafrecht, insbesondere aber auch den Umgang mit den vermeintlichen Opfern sowie den Beschuldigten.

Mein Rechtstipp für Sie!

Beschuldigt man Sie einer Vergewaltigung oder einer anderweitigen Straftat, suchen Sie umgehend einen Strafverteidiger auf. Wie auch der beschriebene Fall zeigt ist nicht jeder, der einer Straftat bezichtigt wird, tatsächlich ein Straftäter. Werden Sie zu Unrecht beschuldigt eine Straftat begangen zu haben, sollten Sie ohne das Beisein eines Anwalts keinerlei Aussagen zu den Vorwürfen machen. Sie haben schon bei der ersten Vernehmung das Recht auf anwaltlichen Beistand. Machen Sie daher von ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht (§ 136 Absatz 1 Satz 2 StPO) Gebrauch und kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger.


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