Vergleich der Kosten in der bAV bei Versicherungen und pauschaldotierter Unterstützungskasse

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BAV Kosten im Allgemeinen

 Versicherungsförmige Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wie Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond einerseits und versicherungsfreie Modelle wie Direktzusage und pauschaldotierte Unterstützungskasse andererseits sind so systematisch unterschiedlich, dass ein Vergleich der jeweiligen Kosten nur ein untergeordneter und nachrangiger Teilaspekt ist.
Dennoch wird in der Beratungspraxis häufig nach den Kosten gefragt und ein Vergleich zwischen Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung und versicherungsfreier bAV versucht. Der Vergleich hinkt jedoch meist oder wird zum Vergleich von Äpfeln und Birnen. Folgende Punkte sind dafür ursächlich:

1. Kostentragung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Die Kosten von versicherungsförmigen Systemen werden in der betrieblichen Altersversorgung überwiegend dem Versicherungsvertrag belastet. Sie reduzieren damit jede Einzahlung und damit auch jede Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Faktisch werden sie also vom Arbeitnehmer getragen und reduzieren seinen Vertrag und seine spätere Leistung daraus. Dies ist auch der Grund, warum in Verbindung mit gesunkenen Zinsen selbst die Marktführer in der Versicherungswirtschaft die bisher selbstverständliche Beitragsgarantie aufgegeben haben und beispielsweise bei Ablauf nur noch 80 % der eingezahlten Beiträge garantieren. Auch sogenannte Honorartarife sind nur von Vermittlerprovisionen befreit, die gesondert abgerechnet werden, enthalten jedoch noch Kosten. 


Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse werden diese Kosten vom Arbeitgeber getragen. Die vorgesehenen monatlichen Arbeitgeberbeiträge oder auch die Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer reduziert sich dadurch nicht und verzinst sich vom ersten Euro an. Die Kosten sind Betriebsausgaben und erhöhen quasi den Effektivzins, den der Arbeitgeber mit diesen monatlichen Beträgen erwirtschaften sollte. 

2. Umfang und Inhalt der bAV Kosten

Die Kosten in Versicherungsverträgen setzen sich im Prinzip aus vier großen Kostenblöcken zusammen:
Abschluss- und Vertriebskosten, 
laufende Verwaltungskosten, 
Anlagekosten und Kosten der Fondsgesellschaften,
Stückkosten . 

Nicht enthalten sind Kosten der in der bAV unverzichtbaren rechtlichen Beratung von der Erstellung notwendiger arbeitsrechtlicher Dokumente, wie Versorgungsordnung, Entgeltumwandlungsvereinbarung oder Pensionszusage für den Gesellschaftergeschäftsführer oder Vorstand bis hin zu Dokumenten zum Insolvenzschutz. Teilweise verteilen hierzu Versicherungsgesellschaften allerdings kostenlose und unverbindliche Muster. Will der Arbeitgeber in diesem Punkt Haftung minimieren und benötigt rechtlichen Rat, entstehen hier zusätzliche Kosten, neben den im Produkt enthaltenen Kosten. 

Bei Modellen wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse sind die beiden Kostenblöcke Einrichtungshonorare und Verwaltungskosten.
Das auch vom Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen in den Qualitätsricht-linien festgelegte Erfordernis von Rechtsberatung als direkte Auftragsannahme (und damit das Erstellen individueller Dokumente wie Versorgungsordnung, Entgeltumwandlungsvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Verpfändungsvereinbarung, Pensionszusage etc.) ist in den Einrichtungs-honoraren regelmäßig ebenso enthalten wie die gesamte Beratung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern bis zur Erstellung der Versorgungsdokumente.
Die Verwaltungskosten umfassen als fixe Pro-Kopf-Kosten pro Jahr die gesamte Verwaltung ohne weitere Belastung des Arbeitgebers. 

3. Höhe der bAV Kosten

Die Höhe der Kosten sind sowohl bei den Lebensversicherungsgesellschaften als auch den pauschaldotierten Unterstützungskassen so unterschiedlich wie die Anbieter. 

Im Bereich der Abschlusskosten lagen diese im Jahr 2018 bei den 10 dargestellten Versicherungen nach einer Darstellung von procontra online zwischen 6,5 % und 12,94 %. Das Versicherungsmagazin gab 2020 Kosten wie folgt an: "Deutsche Versicherer benötigen im Schnitt 8,7 Prozent der verdienten Nettoprämien für die Verwaltung, Europa gesamt nur 5,8 Prozent. Die Abschluss- und Vertriebskosten übersteigen mit 17,5 Prozent ebenfalls den europäischen Mittelwert von 15,6" 

Nach Rückfrage beim Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen liegen die Einrichtungsgebühren für derartige Versorgungswerke überwiegend in einem Bereich zwischen 1 % und 2 % des Versorgungsvolumens. Manche Anbieter haben auch fixe Pro Kopf Einrichtungskosten. Abgerechnet werden jeweils nur eingerichtete Verträge.
Verwaltungskosten liegen je nach Anbieter und Größe des Unternehmens zwischen 30,00 € bei sehr großen Unternehmen mit 1000 und mehr Mitarbeitern und 300,00 € pro Jahr je Arbeitnehmer. Dies gilt auch bei mehreren Zusagen wie z.B. bei der üblichen Trennung von arbeitgeberfinanziertem Zuschuss und der Entgeltumwandlung. Einfluss auf die Verwaltungskosten hat auch die Komplexität eines Versorgungswerks. Die Leistungsspektren in der Betreuung und Intensität der Betreuung ist ebenfalls durchaus unterschiedlich. 
Kosten der Kapitalanlage entfallen, soweit die Liquidität zur Innenfinanzierung und Entschul-dung genutzt wird. Stückkosten je Zusage oder Vertrag sind eher unüblich. 

4. Kostentransparenz

Erhebliche Unterschiede gibt es natürlich auch hinsichtlich der Transparenz. Kosten, die nach außen als Honorare berechnet werden, sind regelmäßig klarer beschrieben und verständlicher, als in Produkten einkalkulierte und damit für viele nur schwer nachvollziehbare Kosten.

5. Fazit zu den bAV Kosten


Kosten sind kaum ein Entscheidungskriterium für den einen oder den anderen Durchführungsweg. Die Durchführungswege sind so unterschiedlich und können nur auf Basis individueller Zielprämissen und individueller Rahmenbedingungen gewählt werden. Wesentliche Faktoren die zu versicherungsfreien Systemen führen sind der Wunsch nach Liquidität, individuelle Gestaltungen ohne Einschränkungen durch Produktvorgaben, teilweise freie Kapitalanlage und effiziente Leistungen für die Arbeitnehmer.

Als betriebswirtschaftlich sinnvolle Hilfestellung für eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Kosten hat der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen den Ausweis und die Berechnung eines Break-Even-Zinses gefordert als dem Zins, der erreicht werden muss, damit das Modell auch für das Unternehmen kostenneutral ist. Dies kann jeder grob mit unserem bAV-Rechner für einfache Modelle selbst berechnen und dann auch Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss variieren.
Auch die Auswahl von Versicherungsgesellschaft und Anbieter ist wichtig und von verschiede-nen Kriterien abhängig, siehe hierzu meinen Rechtstipp „Anbieter prüfen“.

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihren Entscheidungen und einem Vergleich denkbarer Durchführungswege für Ihr Versorgungswerk.

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Foto(s): Authent-Gruppe


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