Vergleichsangebot von Stromio und Gas.de erhalten? -Das sollten Sie als Verbraucher beachten!

  • 3 Minuten Lesezeit


Nach der höhen Medienpräsenz der letzten Wochen berichten immer mehr Verbraucher, dass sie Vergleichsangebote von Stromio und Gas.de erhalten haben.

Zur Erinnerung, Ende letzten Jahres kündigte die Stromio GmbH und Gas.de mbH Ihren Kunden massenhaft. Als Grund wurden die steigenden Energiepreise am Markt angeführt. Obwohl die Stromio GmbH und Gas.de mbH keine Insolvenz angemeldet haben, und daher wie andere Energieversorger auch, die Belieferung vermutlich hätten gewährleisten können, landeten dadurch mehrere tausend Verbraucher in der teuren Grundversorgung. Derweil ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den gemeinsamen Geschäftsführer der Stromio GmbH und Gas.de mbH. Verbraucher werden dazu aufgefordert Ihre Mehrkosten gegen Stromio und Gas.de geltend zu machen. Mittlerweile erhalten immer mehr Verbraucher Vergleichsangebote von Stromio und Gas.de.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie ein Vergleichsangebot erhalten haben?
 

Grundsätzlich bedeutet ein Vergleichsangebot, dass die Anbieter eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen. Es bedeutet jedoch nicht, dass die Anbieter Partei ebenfalls von dem Bestehen eines Anspruches ausgehen. Häufig wird dies anhand von Formulierungen wir >ohne Anerkennung einer Rechtspflicht< oder >aus Kulanz< kenntlich gemacht.

Doch warum unterbreiten Stromio & Co diese Vergleichsangebote, wenn Sie vermeintlich nicht von einem Anspruch ausgehen?

Die Gründe für das Unterbreiten eines Vergleichsangebotes können vielseitig sein.

Ein Grund für das Unterbreiten eines Vergleichsangebotes ist die Angst vor Präzedenzfällen. Sobald es Urteile in der Angelegenheit gibt, schafft man Präzedenzfälle (Beispielfälle). In anderen gerichtlichen Streitigkeiten kann dann auf diese Entscheidungen verwiesen werden. Stromio & Co sähen sich in der Gefahr von einer Welle an Verbrauchern zugleich verklagt zu werden.

Weiter kommen bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung auch Kosten auf die Parteien zu. Dies mag bei einem Verfahren überschaubar sein, anders verhält es sich jedoch, wenn man von mehreren tausend betroffenen Verbrauchern zugleich verklagt wird.

Darüber hinaus können gerichtliche Verfahren einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Zeit ist bekanntlich Geld. Ein Vergleich bietet grundsätzlich die Möglichkeit die Angelegenheit so schnell wie möglich zu beseitigen, ohne auf die langen Mühlen der Bürokratie warten zu müssen. Soweit dies von beiden Parteien gewünscht ist, ist ein Vergleich daher durchaus eine Möglichkeit im Sinne der die jeweiligen Interessen eine Angelegenheit ohne gerichtliches Risiko und Kosten schnellstmöglich zu beenden.

Vergleichsangebot anwaltlich überprüfen lassen

Doch Vorsicht! Nicht jeder Vergleich ist auch vorteilhaft für den Verbraucher. Die Gründe für das Unterbreiten eines Vergleichsangebotes seitens von Stromio & Co können vielseitig sein, die Gründe für und gegen die Annahme eines solchen Angebotes auch.

Zunächst sollten sich Verbraucher mit Ihrem Schaden auseinandersetzen. Erst wer genau weiß, wie hoch der Schaden ist und wie er sich zusammensetzt, kann das Vergleichsangebot auch umfassend bewerten. Erfahrungsgemäß versenden Stromio & Co pauschalisierte Vergleichsangebote, die anhand des Verbrauches berechnet werden. Diese stehen jedoch aufgrund der aktuellen Strom- und Gaspreise häufig in einem krassen Missverhältnis zu dem tatsächlich erlittenen Schaden.

In solchen Fällen raten wir meistens davon ab, ein solches Angebot anzunehmen. Doch was tun, wenn eine außergerichtliche Einigung durchaus erwünscht aber die Höhe des Vergleichsangebotes zu niedrig ist?

Die Antwort ist: Sie können selbst ein Vergleichsangebot abgeben. Ein Vergleichsangebot kann als Einladung zum Verhandeln verstanden werden. Damit Sie auch ein fundiertes Gegenangebot unterbreiten, müssen Sie auf die Bezugspunkte der gegnerischen Seite eingehen, diese entkräften und hinreichende Argumente liefern warum eine höhere Summe angemessen ist. Ein Gegenangebot sollte zugleich auch immer ein Entgegenkommen sein. Sofern Sie auf Ihrer kompletten Schadenshöhe beharren, ist es für die Gegenseite im Zweifel lukrativer ein gerichtliches Verfahren zu provozieren.

Darüber hinaus sollten Sie nicht vergessen, dass Sie etwas von Stromio & Co möchten. Diese werden vermutlich nicht aus eigenem Antrieb die gesamte Schadenshöhe überweisen. Verbraucher werden daher Stromio & Co signalisieren müssen, dass sie einen Schaden erlitten haben und diesen entschädigt bekommen möchten.

Ob und in welcher Höhe ein Vergleichsangebot sinnvoll ist, hängt von der Höhe des individuellen Schadens, der eigenen Klagebereitschaft, und den Interessen des jeweiligen Betroffenen ab.

Haben Sie ein Vergleichsangebot erhalten? Wir überprüfen gerne Ihr Vergleichsangebot und sprechen mit Ihnen alle weiteren Optionen durch.  

Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei Himmelreither



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marek van Hattem

Beiträge zum Thema