Verhalten nach einem Wildunfall

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Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall der besonderen Art. Hier gibt es viel zu beachten, insbesondere, um von seiner Kaskoversicherung entschädigt zu werden.

Wichtig ist die Beweisbarkeit. Weichen Sie nicht aus, wenn Sie ein Wildtier auf der Straße sehen und eine Kollision unvermeidbar ist. Wenn Sie im Straßengraben landen oder mit einem Baum kollidieren können Sie ggf. nicht nachweisen, dass es sich eigentlich um einen Wildunfall gehandelt hat. Wenn Sie Wildtiere auf der Straße sehen, rechnen Sie mit weiteren. Blenden sie ab und hupen Sie. Da die Tiere bei Fernlicht stark geblendet werden, können Sie unkontrollierte Bewegungen machen und direkt vor Ihr Auto laufen. Am besten, Sie schalten sogar auf Standlicht um. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt. Wenn Sie ausweichen und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstoßen, tragen Sie regelmäßig die Hauptschuld. Die Gerichte sehen regelmäßig die kontrollierte Kollision mit dem Wildtier als zumutbar an.

Wie verhalten Sie sich nach einem Zusammenstoß mit einem Wildtier?

Nach einer Kollision verhalten Sie sich grundsätzlich wie bei einem normalen Unfall. Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, jedoch zwingend die Polizei verständigen. Falls das Wildtier verletzt ist, entscheidet der i. d. R. durch die Polizei benachrichtigte zuständige Förster oder Jäger, was zu veranlassen ist. Ist das Tier tot, kann es ggf. unter Beachtung des Schutzes vor Ansteckungskrankheiten an den Seitenstreifen gezogen werden.

Wildunfall und Strafbarkeit:

Die Entfernung vom Unfallort kann eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht zur Folge haben. Wenn Sie das Tier mitnehmen machen Sie sich wegen Wilderei strafbar. Wilderei stellt eine unzulässige Jagdausübung dar. Das tote Tier stellt noch eine Sache des Jagdrechts dar, die sich der Jagdausübungsberechtigte nach § 3 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) aneignen darf.

Wie verhalten Sie sich gegenüber Ihrer Kaskoversicherung?

Melden sie den Schaden „unverzüglich“. Dies ist ein Rechtsbegriff, der bedeutet, dass etwas ohne schuldhaftes Zögern geschehen muss, also sofort. Am besten ist es, Sie rufen nach dem Anruf bei der Polizei Ihre Versicherung an Ort und Stelle an. Führen Sie dazu stets Ihre Versicherungsdaten mit. Versicherungen können ggf. eine Regulierung verweigern, wenn sie ein oder zwei Tage warten. Beachten Sie in der Kaskoversicherung Ihre Schadensminderungspflichten.

Bei Problemen mit der Versicherung:

Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Falls das Gutachten der Versicherung z. B. nicht berücksichtigt, dass Ihr Fahrzeug durchgehend scheckheftgepflegt oder neuwertig ist (Stichwort: Reparatur in der Vertragswerkstatt), ist es notwendig, den Fahrzeugschaden durch einen selbst beauftragten Sachverständigen begutachten zu lassen.

Verhalten bei Verkehrsstraftaten wie Trunkenheit:

Besonders heikel wird es bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheit, Drogen oder Medikamenten. Hier sollten Sie keine Angaben zur Sache machen. Denn dies hat regelmäßig Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Auch hier ist anwaltliche Vertretung dringend anzuraten. Wenn Sie einen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Anhörungsbogen erhalten, äußern Sie sich erst nach Rücksprache über Ihren Rechtsanwalt nach Akteneinsicht. Lesen Sie dazu bitte auch meine Beiträge „Verhalten im Ermittlungsverfahren und Strafverfahren“ und „Verteidigung bei sog. Fahrerflucht oder unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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