Verkauf einer Arztpraxis - Erbschaftssteuer

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Der Sohn eines Arztes musste nach dem Tod des Vaters dessen Arztpraxis verkaufen, da ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Fortführung nicht möglich war. Das Finanzamt erkannte bei der Erbschaftssteuer die Steuerermäßigung für das Betriebsvermögen nicht an. Wird eine Betriebsveräußerung innerhalb der Behaltensfrist, die nach altem Recht fünf Jahre beträgt, veräußert, führt dies auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigung, wenn der Verkauf aufgrund einer gesetzlichen Unmöglichkeit der Fortführung beruhte. Auch wenn es im Gesetz so nicht ausdrücklich angegeben ist, gilt dies auch für eine Praxis eines Freiberuflers.


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