Verkauf von Generali Leben: Widerruf ist besser als Kündigung

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Rund vier Millionen Kunden sind vom Verkauf der deutschen Tochter Generali Leben des italienischen Versicherungskonzerns Generali betroffen. Viele Kunden sind um ihre Verträge besorgt. Sie sollten Ihre Lebensversicherung jedoch nicht vorschnell kündigen, sondern überprüfen lassen, ob ein Widerruf möglich ist.

Der Verkauf von Generali Leben mit 4,2 Millionen Verträgen und rund 42 Milliarden Euro Kapitalanlagen ist der bislang größte Deal dieser Art in Deutschland. Der Versicherungskonzern will sich aus dem Geschäft mit Lebensversicherungen zurückziehen. Käufer ist die Viridium Gruppe, ein sogenannter Run-Off-Anbieter. Run-Off bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft kein Neugeschäft mehr betreibt, aber die bestehenden Verträge noch zu Ende abwickelt. Der Chef des Bundes der Versicherten, Axel Kleinlein, warnt davor, dass sich das Interesse an den Bestandkunden verringern werde, da auch keine Neukunden mehr gewonnen werden sollen. Der Renditegedanke stehe dann im Vordergrund. Auch Politiker haben die Vorgehensweise von Generali Deutschland kritisiert.

Da der Rückkaufswert einer Lebensversicherung meistens viel zu niedrig ausfällt, sollte jedoch eine Kündigung der Lebensversicherung nur im Notfall vorgenommen werden. Eine bessere Alternative ist der Widerruf. Viele Versicherungsverträge enthalten Formfehler, die es ermöglichen, dass der Vertrag auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen und rückabgewickelt werden kann. Das bedeutet, dass die Widerrufsfrist von zumeist 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Bei einem Widerruf können die Kunden ihre angesparten Beiträge nebst Zinsen und einen Teil der Kosten, wie z. B. die Vertriebsprovision, zurückerhalten. Der Rückabwicklungsbetrag ist somit meistens deutlich höher als der Rückkaufwert, den die Versicherung anbietet. Es lohnt sich daher, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen und die Versicherungspolice dahingehend überprüfen zu lassen, ob ein Widerruf noch möglich ist.

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