Verkehrsunfall: unbedingt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!

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Nach einem Verkehrsunfall, wenn der erste Schock verdaut ist, geht der „Spaß“ meist erst richtig los. Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Wie geht es weiter, wenn die Unfallbeteiligten sich nicht einig sind? Wer kümmert sich um die Schadensabwicklung?

Wenden Sie sich mit all diesen Fragen am besten direkt nach dem Unfall an einen Anwalt. Häufig verzichten Unfallbeteiligte darauf, einen Anwalt einzuschalten. Im besten Fall rufen sie die Polizei und gehen davon aus, dass ihre Haftpflichtversicherungen schon alles regeln werden. Das funktioniert aber leider nicht immer reibungslos. Was ist beispielsweise, wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert? Ein Anwalt, der erst dann zurate gezogen wird, wenn es bereits Unstimmigkeiten gibt, kann meist nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Besser ist daher, nach einem Unfall so früh wie möglich rechtliche Unterstützung einzuholen.

Wann ist ein Anwalt nach Verkehrsunfall sinnvoll?

Egal, ob man einen Unfall selbst verschuldet hat, eine Teilschuld trägt oder glaubt, unverschuldet in diese missliche Situation geraten zu sein – jeder Unfallbeteiligte ist gut beraten, einen Anwalt einzuschalten, der die eigenen Interessen vertritt.

Häufig ist es so, dass Unfallbeteiligte ihre Rechte entweder gar nicht kennen oder sie nur schwer einschätzen können. Außerdem befinden sie sich nach dem Unfall in einer emotionalen Ausnahmesituation. Ein Anwalt bleibt als Unbeteiligter gelassen. Er behält den Gesamtüberblick, kann die Rechtslage einordnen und den Betroffenen zur Seite stehen.

Ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, fordert oder klagt der Anwalt die dadurch entstandenen Rechte ein, wenn die Gegenseite keine Bereitschaft zur Regulierung zeigt. Fühlt man sich ungerechtfertigt als Unfallverursacher beschuldigt, kann ein Anwalt überprüfen, ob die von der Gegenseite geltend gemachten Forderungen berechtigt sind – und sie ggf. abwehren.

Selbst wenn alle Unfallbeteiligten sich über den Unfallhergang einig sind, ist die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll. Denn nicht die Unfallbeteiligten entscheiden über die Schadensregulierung, sondern ihre Versicherungen. Und die kommen häufig zu ganz anderen Ergebnissen als ihre Versicherungsnehmer.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Ist man unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, muss man grundsätzlich auch keine Kosten tragen. Das gilt auch für die entstehenden Anwaltskosten. Diese sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Schwieriger wird es, wenn man zumindest ein bisschen mitschuldig am Unfall ist. Bei einer Teilschuld erstatten sich die Unfallbeteiligten gegenseitig ihren Anteil an den Anwaltskosten, für den sie verantwortlich sind. Dabei ist zu beobachten, dass Versicherungen ganz genau prüfen, welchen Anteil sie erstatten müssen – und versuchen diesen mithilfe ihrer Rechtsexperten naturgemäß so klein wie möglich zu halten. Um dabei nicht „unter die Räder“ zu kommen, sondern mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe zu kommunizieren, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts – und zwar von Anfang an!

Kein Schuldeingeständnis unterschreiben!

Manchmal scheint ein Unfallgeschehen so eindeutig, dass man geneigt ist, noch am Unfallort ein Schuldeingeständnis zu unterschreiben. Das schlicht aus dem Wunsch heraus, die Abwicklung so einfach wie möglich zu halten. Tun Sie das nicht! Füllen Sie auch in einem solchen scheinbar einfachen Fall den Unfallbericht wahrheitsgemäß aus – und schalten Sie auch dann im Anschluss einen Anwalt ein.

Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten

Selbst wenn alle Unfallbeteiligten sich über den Unfallhergang einig sind und in ihren Augen die Schuldfrage eindeutig ist – wer am Ende die Anwaltskosten trägt, ist dennoch schwer einzuschätzen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die Ihre etwaigen Anwalts-und Gerichtskosten trägt.

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt und sehen sich jetzt mit der Schadensabwicklung konfrontiert? Sprechen Sie mich gerne an! Ich prüfe Ihren Fall und übernehme für Sie die Kommunikation mit Versicherungen und Gutachtern. Und sollte es erforderlich sein, vertrete ich Sie auch vor Gericht.



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