Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

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Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecken stellt sich häufig die Frage, ob das Studienziel noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreicht werden kann. Der akzeptierte Zeitraum ist in der Regel die durchschnittliche Studiendauer zuzüglich 3 Semester. Auch bei Überschreitung dieser Studiendauer kann ein längerer Aufenthalt erlaubt werden. Dies ist möglich, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dies gebietet. Gründe die dafür sprechen sind: Ein überlanges Studium ist in seine Endphase getreten und ein Abbruch würde den bevorstehenden Abschluss vereiteln oder eine deutliche Änderung im Studienverhalten des  Ausländers kann die Erwartung begründen, dass das Studium in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann. (OVG Bremen, Beschluss vom 17.09.2010 - 1 B 169/10)

Es obliegt dem Ausländer, die Gründe dafür der Ausländerbehörde vorzutragen und die entsprechenden Nachweise einzureichen. Dazu gehört etwa die Erstellung eines Studienverlaufplans, der mit Hilfe der Studienberatung aufgestellt werden kann.


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