Vermehrt häusliche Gewalt aufgrund der Corona-Epidemie – was können Betroffene tun?

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Aufgrund des „social distancing“ muss sich die deutsche Bevölkerung Zuhause zurückziehen und lebt nun oft auf engem Raum dicht zusammen. In einer solchen Situation steigt oft die Fallzahl häuslicher Gewalt. Das ungewohnt verstärkte Zusammensein in Zusammenhang mit der Belastung durch existenzielle Sorgen führt erfahrungsgemäß leider zu einer Zunahme von Aggressionen. Davon können alle Familienmitglieder betroffen sein.

Neben der Anzeige bei der Polizei, die vielen zuerst in den Sinn kommt, haben Sie die Möglichkeit, einen Gewaltschutzantrag beim Familiengericht zu stellen.

Sollten Sie davon betroffen sein, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll, um die möglichen Schritte zu erörtern!

Aktuell bearbeiten die meisten Gerichte nur dringende Sachen. Dazu zählt auch Ihr Schutz vor Gewalt. Die gute Nachricht ist, dass die Familiengerichte die dringenden Fälle weiterhin auch dringend bearbeiten – trotz der Corona-Krise.

Sie haben einen Anspruch aus dem Gewaltschutzgesetz auf Schutz. In einem Eilverfahren kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden, nach der sich der gewalttätige Partner Ihnen nicht mehr nähern darf, sich unter bestimmten Umständen auch den Kindern nicht mehr nähern darf, sich der Wohnung nicht mehr nähern darf, Abstand nehmen muss, wenn er Ihnen zufällig begegnet und mehr.

Sollte auch das Kindeswohl beeinträchtigt werden, besteht auch hier die Möglichkeit, Schritte einzuleiten, wie zum Beispiel durch einen Umgangsausschluss.

Auch besteht trotz eines gemeinsamen Mietvertrages die Möglichkeit, einen Wohnungszuweisungsantrag zu stellen und so die Wohnung vorerst zur alleinigen Nutzung zugewiesen zu bekommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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