Vermittlerfirma Victorious PLC - Betroffene handeln!

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In zwei Artikeln haben wir jüngst Merkwürdigkeiten der vertrieblichen Aktivitäten der Firma Victorious PLC beschrieben.

Verschiedene Mitarbeiter dieser Schweizer Firma mit Sitz in Zürich hatten im Jahr 2015 unzählige Verbraucher im deutschsprachigen Raum per Mail oder telefonisch kontaktiert, um wahlweise Aktien der Firma „National Graphite Corp.“ oder der Firma Ferrari NV zu Preisen unterhalb des aktuellen Werts zu vertreiben.

Etliche Verbraucher zeichneten daraufhin Aktien, teilweise in sechsstelligem €-Wert.

Sie bezahlten per Vorkasse.

Rückfragen der Käufer zu den versprochenen Aktien ließ Victorious unbeantwortet. Mehr noch, die Telefonnummer existierte nicht mehr, die Internet-Seite war plötzlich abgeschaltet, und die Schweizerische Aufsichtsbehörde veröffentlichte am 18.01.2016 auch noch einen Warnhinweis zu dieser Firma.

Rechtsanwalt Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner: „Wir vertreten mittlerweile etliche Betroffene in dieser Sache.

Es herrscht eine große Verunsicherung vor.

So haben viele Mandanten und Interessierte ihren Zeichungsunterlagen im „Kleingedruckten“ entnommen, dass sie, die Käufer der Aktien, innerhalb einer 6-monatigen Lock-up-Frist seit Zeichnung der Aktien diese nicht verkaufen dürfen und daher auch die gezeichneten Aktien auf einem Zwischendepot geparkt werden, bevor sie erst später in die jeweiligen Kundendepots umgebucht werden sollen.

Dies war den Betroffenen allerdings vorher nicht bewusst.

Viele zweifeln, ob die Einbuchung der gezeichneten Aktien auch passieren wird.

Die Verunsicherung nährt sich auch zusätzlich daraus, dass die Vermittlerfirma Victorious wohl seit Dezember 2015 de facto nicht mehr existiert, da nicht mehr erreichbar, zudem ein Warnhinweis der Schweizer Aufsichtsbehörde zu dieser Firma ergangen ist.

Darüber hinaus hat das Unternehmen ‚National Graphite Corp.‘ jüngst Briefe mit einer sog. ‚limitierten Offerte‘ an die Zeichner ihrer Aktien versandt, in der diese einen verbilligten ‚Nachschlag‘ zur Zeichnung von weiteren Aktien der eigenen Firma anbietet.

Mittlerweile fragen sich die Betroffenen auch, warum eine Firma ihre eigenen Aktien zu vermeintlichen Raschpreisen unter Wert verkauft.

Im Übrigen erhalten einige Betroffenen mittlerweile auch weitere Werbeanrufe aus dem Ausland, um sie zu neuerlichen Aktienkäufen zu bewegen.

Kunden, die andeuten, dass sie das im letzten Jahr geschlossene Geschäft über die Zeichnung von Aktien am liebsten wieder rückgängig machen würden, wird sinngemäß gesagt, sie sollten zunächst noch zusätzliche Aktien zeichnen, und anschließend könnten sie dann die gesamten Aktien en bloc mit hohem Gewinn zurückgeben.“

Rechtsanwalt Kurdum weiter: „Die uns so beschriebenen Einzelheiten lassen uns stutzig werden. Aus Erfahrung mit vergleichbaren Abläufen bei anderen Firmen in der Vergangenheit haben wir Zweifel an der Seriosität des Geschäftsgebarens im vorliegenden Fall.

Wir haben bereits geprüft, mit welchen rechtlichen Mitteln die Betroffenen bei Wunsch die getätigten Geschäfte – Zeichnung der Aktien gegen Vorkasse – wieder rückgängig machen können, um so die gezahlten Gelder wieder zurückzuerhalten.

Ratsuchende können sich gern an unsere Kanzlei wenden.

Im Übrigen empfehlen wir Betroffenen, sich unserer neu gegründeten Interessengemeinschaft ‚Schadensfall Victorious‘ kostenlos anzuschließen.“

Seit dem Jahr 2002 und somit seit über 13 Jahren betreuen Dr. Späth & Partner erfolgreich geschädigte Kapitalanleger.

Wenn Sie mehr über Ihre Rechte als Geschädigter erfahren möchten, so senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

kurdum@dr-spaeth.com

mit der Angabe Ihres Namens, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und der von Ihnen gehaltenen Investition. Gerne können Sie uns auch postalisch, per Telefon oder per Fax kontaktieren. Wir versichern anwaltlich, dass wir Ihre Informationen vertraulich behandeln werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA


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