Verschiedene gerichtliche Klagen im Erbrecht

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Im Erbrecht gibt es einige „besondere“ Klageverfahren, bei denen jeweils im Einzelfall entschieden werden muss, welches das richtige ist:

In Pflichtteilsverfahren ist im Regelfall eine Stufenklage der richtige Weg: In der ersten Stufe wird die Auskunft über Bestand und Bewertung des Nachlasses verlangt, in der zweiten Stufe die eidesstattliche Versicherung des Erben hinsichtlich der Richtigkeit der erteilten Auskünfte und in der dritten Stufe schließlich die Zahlung.

Bei Erbteilungsklagen zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist große Vorsicht geboten, da diese Klagen verloren gehen, wenn kein bis ins letzte Detail exakt ausgearbeiteter Teilungsplan vorgelegt wird. Da ein solcher Teilungsplan buchstäblich jeden Kaffeelöffel des Erblassers beinhalten muss, ist es in der Praxis nahezu ausgeschlossen, eine Erbteilungsklage zu gewinnen. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, die Erbengemeinschaft schrittweise durch die Erhebung einzelner Feststellungsklagen auseinanderzusetzen. Dies reduziert das Risiko für den klagenden Miterben ganz erheblich.

Bei Streitigkeiten über die Höhe der Beteiligung von Erben am Nachlass gibt es zwei Möglichkeiten: Das streitige Erbscheinsverfahren und die Erben-Feststellungsklage. Der Vorteil des Erbscheinsverfahrens liegt darin, dass es im Regelfall kostengünstiger ist. Sein Nachteil ist, dass ein Erbschein nicht in rechtskräftiger Weise über die Verteilung des Nachlasses entscheidet, sondern den Erben lediglich gegenüber Dritten legitimiert. Auch nach Erteilung eines Erbscheins ist damit noch eine Erben-Feststellungsklage möglich.


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