Versicherung zahlt nach Klageeinreichung sofort

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein typischer Rechtsstreit, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Zahlung gezwungen wurde. Folgendes war passiert: Eine Verkehrsteilnehmerin ist dem Mandanten am 20.01.2014 hinten auf seinen Ford Focus Kombi aufgefahren. Keine Schuld bei dem Mandanten, volle Verursachung des Unfalls auf Seiten der Unfallgegnerin. € 3.750,- Schaden netto bei dem Mandanten, ausweislich eines Gutachtens, das von einem zugelassenen Prüfingenieur erstellt worden war.

Eine klare Sache. Sollte man meinen. Und, ist dem Mandanten sein Schaden ausgeglichen worden? Nein.

Der Kfz-Haftpflichtversicherer der Unfallgegnerin war die Allianz Versicherung. Diese teilte am 27.02.2014 zunächst mit, man warte noch die Schadensmeldung der eigenen Versicherungsnehmerin (VN) ab. Warum? Was gibt es da noch aufzuklären? Die VN war doch erwiesenermaßen von hinten aufgefahren. Aber gut, warten wir der guten Ordnung halber auch den Bericht der VN noch ab.

Dann teilt die Allianz in ihrem Abrechnungsschreiben vom 14.03.2014, also fast zwei Monate nach dem glasklaren Unfall, nur lapidar mit, sie erstatte die „kalkulierten Reparaturkosten“. Welche „kalkulierten Reparaturkosten“ sind hier gemeint? Ganz einfach, die Allianz Versicherung hatte ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Und dies kam, welch Überraschung, zu einem viel niedrigeren Ergebnis. € 869,31 weniger an kalkulierten Reparaturkosten wies das Abrechnungsschreiben der Versicherung aus. Hatte der Mandant seine Zustimmung zu diesem Gutachten erteilt? Nein, weit gefehlt. Das hat die Allianz von ganz allein, und zwar durch ihren Haus-und-Hof-Gutachter, erstellen lassen. Dieser Gutachter lebt von den Aufträgen der Versicherung. Und dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist ja nun bekannt.

Natürlich hat der Mandant Anspruch auf Erstattung seines vollen Schadens. Außergerichtliche Hinweise an die Versicherung halfen aber nichts, es musste bei dem zuständigen Amtsgericht (das AG Berlin Mitte) geklagt werden. Viel Aufwand, aber was hilft es. € 869,31 an nicht ausgeglichenem Sachschaden mussten gerichtlich geltend gemacht werden, hinzu kamen nun Anwaltskosten (€ 518,72) und Sachverständigengebühren (€ 596,55). Alles in allem also knapp € 2.000,-, die man sich auf Seiten der Versicherung wohl gerne sparen wollte.

Und nun kommt es. Nach Zustellung der Klageschrift und Hinweisen des Amtsgerichts Mitte in Berlin ging es auf einmal ganz schnell. Volle Abrechnung des (eingeklagten) Schadens und aller Gebühren durch die Versicherung.

Die Versicherung bat mich dann noch darum, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Mit anderen Worten, der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wurde für erledigt erklärt; das bedeutet, dass der Versicherung auch noch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden.

Richtig so. Aber da fragt man sich doch: warum nicht gleich?

Dr. Henning Hartmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg

Weitere Infos unter: http://www.rechtsanwaltoranienburg.de/versicherung-zahlt-erst-gar-nicht-nach-klageeinreichung-sofort


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann

Beiträge zum Thema