Verteidigung gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid der Frommer Legal Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

In der letzten Zeit sind in meiner Kanzlei mehrere Anfragen von Personen eingegangen, die einen gerichtlichen Mahnbescheid über das zuständige Gericht eingeleitet durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten haben. Gegenstand dieser Mahnbescheide, welche die Frommer Legal Rechtsanwälte aus München für diverse Rechteinhaber  zuständigen Gericht eingereicht haben. 

Frommer Legal vertritt u.a .folgende Rechteinhaber (um nur einige zu nennen):


- Warner Bros. Entertainment GmbH

- Studiocanal GmbH

- Sony Music Entertainment Germany GmbH

- Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

- Leonie Distribution GmbH ehemals Universum Film GmbH

- Constantin Film Verleih GmbH

- Leonine Licensing AG ehemals Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

- Universal Music GmbH

In diesen Fällen geht es regelmäßig um Schadensersatzforderungen und teilweise auch Rechtsanwaltskosten. In den mir vorgelegten Fällen ist dem Mahnbescheid jeweils eine Abmahnung wegen dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung (Filesharing) vorausgegangen.

2. Muss ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagieren?

Die Antwort lautet: Ja, Sie sollten auf jeden Fall auf den Mahnbescheid reagieren, sofern Sie diesen nicht akzeptieren möchten.

Im gerichtlichen Mahnverfahren laufen Fristen. Wenn Sie diese Fristen (z. B. die Frist zur Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid von 14 Tagen, gerechnet ab Zustellung des Mahnbescheids) verpassen, kann das erhebliche Nachteile für Sie bedeuten. Selbst wenn Sie nicht verantwortlich sind und das sogar beweisen können (den Fall also „gewinnen“ müssten), kann eine Fristversäumnis dazu führen, dass Sie den Prozess verlieren.

3. Wie sollte ich auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren?

Zunächst lassen Sie sich bitte nicht einschüchtern. Auch (bzw. gerade) im gerichtlichen Mahnverfahren können und sollten Sie sich verteidigen. In vielen Fällen, die der Bundesgerichtshof entschieden hat, war eine Verteidigung des zuvor abgemahnten Internetanschlussinhabers erfolgreich, obwohl nachweisbar etwas über den entsprechenden Internetanschluss heruntergeladen worden ist. Ob ein solcher Fall auch bei Ihnen vorliegt müsste natürlich erst geprüft werden.

Hierzu sollten Sie bitte noch vor Fristablauf einen auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen/einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Sehr gerne steht Ihnen auch die Kanzlei Dr. Newerla mit unserer über 10 jährigen Erfahrung auf zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne völlig kostenlos und unverbindlich für ein Erstgespräch (gerne unter: 0471/483 99 88 0), um uns Ihren persönlichen Fall zu schildern.

Gerne können Sie uns den gerichtlichen Mahnbescheid auch faxen (0471/483 99 88 9) oder per E-Mail zusenden (info@drnewerla.de ), das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Auch wenn Sie über nicht ausreichende finanzielle Mittel für eine Verteidigung verfügen sollten, prüfen wir gerne für Sie, ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht (und somit die Anwaltskosten gegebenenfalls vollständig vom Staat übernommen werden können).

4. Soforthilfe-Tipps bei Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides 

  • Kein Kontakt zur Gegenseite aufnimmt!
  • Fristen unbedingt einhalten
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema