Vertrag mit United Media, Euroweb, Madsack, Westfalen-Blatt, WN OnlineService, etc. vorzeitig kündigen! Geht das?

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg sind sie bereits ein Evergreen: Verträge bzw. „Vereinbarungen“ mit Unternehmen der Euroweb Group. Die Verträge über die Erstellung, Pflege und Wartung von Homepages (Internet-System-Verträge) werden verschiedenen Unternehmen der Euroweb Group (vgl. https://www.euroweb.de/euroweb-group/) angeboten, wie z.B.

  • Euroweb Internet GmbH
  • United Media AG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • Madsack OnlineService
  • WN OnlineService

Die Verträge wurden in nahezu allen uns bekannten Fällen als „Vereinbarungen“ bezeichnet und bestehen in der Regel aus einer Seite, in welcher einzelne Angaben (Laufzeitbeginn, Domain, monatlicher Preis u.ä.)  ergänzt werden müssen. Die Vertragslaufzeit von 48 Monaten (also 4 Jahren) ist nur im Kleingedruckten vermerkt. Die Zahl 48 wird dabei als „achtundvierzig“ ausgeschrieben. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags ist damit leicht zu überlesen. In Anbetracht der mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten von bis zu 20.000,00 € (monatl. 150,00 € - 300,00 € x Gesamtlaufzeit von 48 Monaten), sind wir der Meinung, dass dies doch eigentlich eine besonders hervorzuhebende Information sein müsste.

Viele unserer Mandanten haben ein Interesse an einer vorzeitigen Kündigung. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der hohen Gesamtkosten. Grundsätzlich ist eine Vorzeitige Kündigung möglich. Dabei sind jedoch Besonderheiten zu beachten, so dass diese nicht vom Vertragspartner selbst, sondern besser mit anwaltlicher Hilfe ausgesprochen werden sollte. So lässt sich oft der ausstehende Zahlungsanspruch verringern.

Besonderheit der (ungewollten) Vertragsverlängerung

Oft erreichen uns auch Anfragen, in welchen Mandanten uns über eine ungewollte bzw. nicht bewusst vorgenommene Vertragsverlängerung berichten. Der Sachverhalt stellt sich dabei in vielen Fällen ähnlich dar. Nach Ablauf eines gewissen Zeitraums wird dem Kunden zusätzliche „Vereinbarungen“ angeboten. Darin werden u.a. Leistungen wie SSL-Basic, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content Management (CMS) sowie QR-Code, Google- und Facebook-Verwaltung angeboten. Die wichtigste Information  wichtigste Informationen findet sich jedoch nur kleingedruckt. So heißt es zur Vertragsdauer wie folgt:

 „Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ,Altvertrag‘ außer Kraft.“

Die Unternehmen der Euro Web Group sind der Meinung, dass durch diese Formulierung ein neuer Vertrag mit erneuter 48-monatiger Laufzeit abgeschlossen wurde. Ob eine solches Vorgehen und damit der mögliche neue Vertragsschluss rechtlich zulässig ist, ist strittig.

Wir beraten bundesweit zu Verträgen mit Euroweb-Unternehmen!

Melden Sie sich gerne bei uns für ein kostenloses Erstgespräch, wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben oder diesen ggf. vorzeitig kündigen möchten.

Wenn Sie eine fachgerechte anwaltliche Überprüfung Ihres Vertrags wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit und deutschlandweit zu Verfügung. Wir haben bereits seit Jahren Erfahrung mit Internet-System-Verträgen und den „Vereinbarungen“ der Euroweb-Unternehmen! Sie erreichen uns:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über „Nachricht senden“ auf anwalt.de (Bitte in der Nachricht dann auch nochmal Ihre Telefonnummer mit angeben, danke!)

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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