Verwahrentgelte von Sparda-Bank Berlin und Volksbank Rhein-Lippe unzulässig

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Immer mehr Banken und Sparkassen führen sog. Verwahrentgelte auf Girokonten ein. Dieses liegt zumeist bei 0,5% pro Jahr. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht das aber als unzulässig an. Daher hat er verschiedenste Banken an unterschiedlichsten Standorten verklagt. Die Aussichten für die Banken werden hierbei immer düsterer. Die Anzahl an Gerichten, die Verwahrentgelte als unzulässig einordnen, steigt.

Rechtsprechung: Verwahrentgelte auf Girokonten unzulässig

Einige Gerichte haben bereits entschieden, dass Verwahrentgelte auf Girokonten unzulässig seien.

Urteil Landgericht Berlin zur Sparda-Bank Berlin

Bereits am 28.10.2021 (Az. 16 O 43/21) musste das Landgericht Berlin über eine Klage vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) urteilen. Es ging hier um Verwahrentgelte für Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Beklagter war die Sparda-Bank in Berlin. Das LG Berlin entschied, dass eine Verwahrung von Einlagen kein gesondertes Entgelt rechtfertige. Es handele sich nicht um eine „Sonderleistung“. Das sei unabhängig davon der Fall, ob das Girokonto gratis sei oder nicht. Damit sei die Klausel unwirksam. Die SpardaBank soll das Geld nun zurückzahlen.

Urteil Landgericht Düsseldorf zur Volksbank Rhein-Lippe

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 22.12.2021, Az. 12 O 34/21) hat ebenfalls über eine Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) entschieden und schloss sich der Ansicht des LG Berlin an. Neukunden sollten bei der Volksbank Rhein-Lippe Verwahrentgelte zahlen. Ab 10.000€ sollten 0,5% im Jahr gezahlt werden. All das hatte die Volksbank im April 2020 eingeführt.

Das Gericht entschied, dass Kreditinstitute kein Verwahrentgelt berechnen dürfen neben Kontoführungsgebühren. Eine Geldverwahrung sei gerade die Voraussetzung für die vereinbarten Zahlungsdienstleistungen und damit dem Girovertrag immanent, sodass es sich eben nicht um eine Sonderleistung handele. Damit sei ein Verwahrentgelt nicht mit den Vorschriften zum Girovertrag vereinbar. Der Kunde würde doppelt zur Zahlung verpflichtet.

Gegen das Urteil haben beide Seiten schon Berufung eingelegt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen gerade deswegen, weil aus formellen Gründen ein Beseitigungsanspruch durch das Gericht abgelehnt wurde.

Urteil Landgericht Köln zur Sparkasse Köln Bonn

Auch beim LG Köln (Urt. v. 21.12.2021, Az. 21 O 328/21) hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband u.a. wegen Klauseln über Verwahrentgelte auf Girokonten geklagt. Zudem bestand die Klage gegen weitere Gebührenklauseln im Preisverzeichnis. Beklagte war die Sparkasse KölnBonn.

Das LG Köln dagegen wies die Klage des vzvb ab. Grund war hier aber, dass die Sparkasse die Klauseln geändert hatte und sich nicht mehr diese Klauseln beruf. Sie räumte sogar ein, dass die Klauseln kritisch seien. Das LG Köln war deshalb der Ansicht, dass keine Gefahr der erneuten Verwendung bestehe.

Urteil Landgericht Leipzig: 

Verwahrentgelte auf Girokonten zulässig

Das Landgericht in Leipzig (Urt. v. 08.07.2021, Az. 7 O 640/20) entschied, dass Verwahrentgelte für Neukunden bei Girokonten zulässig seien. Begründet wurde dies damit, dass die Sparkasse auch wirtschaftlich agieren müsse. Zudem handele es sich um individuelle Vereinbarungen, da die Entgelte in den Vertragsanlagen enthalten waren, die die Kunden unterzeichneten.

Fazit

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wird nicht lockerlassen. So betonte Rechtsreferent David Bode bereits an „wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt“. Die Thematik „Verwahrentgelte auf Girokonten“ wird sicherlich vor den BGH gehen. Dass dabei ein verbraucherfreundliches Urteil rauskommt, ist nicht unwahrscheinlich.

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