Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt

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Der Volkswagen-Konzern verlor nun auch erstmals vor dem Oberlandesgericht München und das als Hauptverantwortlicher, obwohl es sich um eine Klage wegen eines abgasmanipulierten Audi Q3 handelte. Die Richter werfen VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor, weil das Inverkehrbringen der betrügerischen Umschalttechnik in der Kenntnis erfolgt sei, dass die Konzernschwester Audi die Käufer nicht über den Mangel informiert hat und sehenden Auges verkaufte. Das OLG sprach dem Kläger Schadenersatz zu.

Auch das Oberlandesgericht Naumburg entschied vor kurzem zu Gunsten eines Klägers, mit einem mit der illegalen Abgastechnik ausgestatteten VW Tiguan. Somit votieren inzwischen 13 von 24 Oberlandesgerichten für die Verbraucher im Abgasskandal.

Quelle: https://www.merkur.de/wirtschaft/abgasskandal-volkswagen-verliert-prozess-folgen-nun-tausende-klagen-13158934.html

Zudem hat das Landgericht Trier hat in seiner Entscheidung (Urt. v. 19. September 2019 – Az. 5 O 417/18) festgestellt, dass die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselabgasskandal wohl erst mit Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu laufen beginnt.

In der Sache ging es auch in diesem Verfahren um den „Skandal-Motor“ EA 189 aus dem Volkswagen-Konzern. Die Trierer Richterinnen und Richter vertreten ebenfalls die Auffassung, dass die Volkswagen AG ihre Kundinnen und Kunden vorsätzlich betrogen hat.

Eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Frage des Betrugs und die resultierende Rechtslage für die Betroffenen könne aber nur in Karlsruhe getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund ist das Landgericht der Auffassung, dass die dreijährige Verjährung in Sachen „EA 189“ erst mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes beginnen kann.

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