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Vollstreckungsauftrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Mit dem Vollstreckungsauftrag wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchzuführen.
  • Der Vollstreckungsauftrag wird vom Gläubiger gestellt und muss schriftlich an das zuständige Amtsgericht übermittelt werden – nicht per Fax oder E-Mail.
  • Alternativ kann der Vollstreckungsauftrag auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts gestellt werden.
  • Für den Vollstreckungsauftrag muss ein offizielles Formular genutzt werden. Dieses kann auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Anschließend wird es an das zuständige Amtsgericht übersandt.

Was ist unter einem Vollstreckungsauftrag zu verstehen?

Mittels eines Vollstreckungsauftrags wird der Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner beauftragt. Der Vollstreckungsauftrag wird vom Gläubiger gestellt.

Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist, dass ein vollstreckbarer Titel vorliegt, wie beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil.

So wird der Vollstreckungsantrag gestellt

Der Vollstreckungsauftrag wird generell in Form eines offiziellen Formulars an den Gerichtsvollzieher übermittelt. Das Formular ist auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar. Es kann am PC heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden. Anschließend wird es an das zuständige Amtsgericht übersandt.

Grundsätzlich muss der Vollstreckungsauftrag schriftlich gestellt werden – ein per E-Mail oder Fax übersandter Auftrag ist nicht ausreichend. Er kann sowohl direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher als auch an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts übermittelt werden.

Diese Punkte enthält das Formular zum Vollstreckungsauftrag

Das Formular umfasst insgesamt neun Seiten. Zunächst werden grundsätzliche Angaben zu den beiden Parteien – Gläubiger und Schuldner – gemacht. Dazu zählen unter anderem der Name, die Adresse und die Bankverbindung des Gläubigers. Darüber hinaus muss angegeben werden, welche Dokumente dem Gerichtsvollzieher übergeben werden. Hierzu zählt beispielsweise der Vollstreckungstitel oder eine (Geldempfangs-)Vollmacht.

Der konkrete Inhalt der Vollstreckung folgt aus dem Inhalt des Titels. Bei Geldforderungen muss zudem eine konkrete Aufstellung der Forderungen beigefügt werden. Der Gerichtsvollzieher nimmt alle notwendigen Handlungen – angefangen bei der Vollstreckung bis zur Erwirkung eines Haftbefehls – selbstständig vor. Außerdem können in das Formular sonstige Informationen für den Gerichtsvollzieher und die entstandenen Anwaltskosten des Gläubigers eingetragen werden.

Foto(s): ©Shutterstock/Andrey_Popov

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Rechtstipps zu "Vollstreckungsauftrag"

  • 16.10.2023 Rechtsanwalt Filip Wawryk
    „… ): Die Vollstreckung darf nur beginnen, wenn der Titel dem Schuldner vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt wird. 📋 Vollstreckungsauftrag : Der Gläubiger muss dem zuständigen …“ Weiterlesen
  • 17.11.2021 Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl
    „… dem Antrag – in der Regel ohne mündliche Verhandlung – stattgibt, so wird damit zugleich die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsauftrag ausgelöst. Hier kann das Gericht sogar wegen …“ Weiterlesen
  • 12.11.2021 Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt
    „… , dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt. Tipp: Noch ist Hilfe möglich! Melden Sie sich bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gerichtsvollzieher und schlagen Sie eine Stundung vor. Ab jetzt drohen Ihnen verschiedene …“ Weiterlesen
  • 07.06.2021 Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami)
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  • 21.08.2017 Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät
    „… . Nach § 885a Abs. 1 BGB kann der Vollstreckungsauftrag des Gläubigers auch im Fall der Vollstreckung gemäß § 93 ZVG nunmehr darauf beschränkt werden, den Schuldner aus dem Besitz zu setzen …“ Weiterlesen
  • 02.07.2021 Rechtsanwalt Dr. Martin Winkelmann
    „… eine klassische Räumung, wobei der Gerichtsvollzieher außer einem Schlosser auch ein Umzugsunternehmen mitbringt. Oder der Vermieter erteilt nur einen sog. beschränkten Vollstreckungsauftrag (sog. Berliner …“ Weiterlesen
  • 06.10.2016 Rechtsanwalt Vincent Aydin
    „… für die Rundfunkanstalten den Beitrag einzieht und daher die Rundfunkanstalten selber auf den Vollstreckungsaufträgen klar als Gläubiger erkennbar sein müssen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings …“ Weiterlesen
  • 23.10.2013 Rechtsanwalt Joachim Thiele
    „… seiner gesetzlichen Stellung als Vollstreckungsorgan gemäß §§ 753 ff. ZPO im Rahmen des ihm erteilten Vollstreckungsauftrags eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Gläubigern ( BGH, Beschluss vom 7 …“ Weiterlesen
  • 04.10.2013 Kanzlei Ruskov & Kollegen
    „… . bei der Forderungsbeitreibung im Europäischen Ausland behilflich sein. Unsere Leistungen erstrecken sich von der Forderungsprüfung über die Antragstellung bis auf die Erteilung und Überwachung der Vollstreckungsaufträge.“ Weiterlesen