Von günstigem Zinsniveau durch Darlehenswiderruf profitieren

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Aktuell bieten Banken zu vergleichsweise günstigen Konditionen Darlehen an. Dies verärgert viele Kunden, die in den Jahren zuvor zu teilweise weitaus höheren Zinsen Darlehensverträge abgeschlossen haben.

Zwar bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, im Einvernehmen mit der Bank das bestehende Darlehen zu beenden und ggf. bei einer anderen Bank zu niedrigeren Zinsen einen neuen Vertrag abzuschließen. Jedoch fällt in diesem Fall eine nicht selten hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.

Es gibt jedoch dennoch einen Weg, durch welchen Bankkunden ohne Belastung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen ersparen können.

Bankkunden haben nämlich die Möglichkeit, sich auch nach Ablauf der eigentlich geltenden zweiwöchigen Widerrufsfrist und Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags durch die Erklärung eines Widerrufs ihrer auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung von ihrem Darlehensvertrag zu lösen, sofern diese den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht.

Nach Prüfung einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen zahlreicher verschiedener Banken und Sparkassen ist festzustellen, dass bis zu 90 % der verwendeten Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Dies sind die Erfahrungswerte von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, der bereits eine Vielzahl von Darlehensnehmern bei der Erklärung und Durchsetzung des Widerrufs berät und vertritt.

Im Falle des wirksamen Widerrufs kann der Verbraucher nicht nur Zinsen für die Zukunft sparen. Er kann auch geleistete Bearbeitungsgebühren und ähnliche Entgelte zurückverlangen und hat im Einzelfall sogar Anspruch auf die Rückzahlung geleisteter Zinsen, sofern die vertraglichen vereinbarten Zinsen über dem marktüblichen Zinssatz lagen. Auch kann er von der Bank eine Nutzungsentschädigung verlangen. Nicht selten können Bankkunden auf diesem Wege mehrere Tausende Euro ersparen.

Ob ein Widerruf auch heute noch rechtswirksam erklärt werden kann, muss im Einzelfall eingehend und sorgfältig geprüft werden. Darlehensnehmern ist daher anzuraten, die Widerrufsbelehrung ihres Darlehensvertrags bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um klären zu lassen, ob ein Widerruf aktuell noch möglich ist und sie ggf. bares Geld sparen können.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z. B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.

Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.


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