Vorfälligkeitsentschädigung bei Umschuldung von privaten Darlehen vermeiden!

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Das Zinsniveau für private Immobiliendarlehen ist seit ca. 2002 quasi stetig gefallen. Immobilienkredite sind heute zu einem wesentlich günstigeren Zinsniveau zu bekommen als noch vor Jahren.

Hier stellt sich für Häuslebauer die Frage, ob sie aus dem alten Darlehensvertrag ohne Kündigung und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung übersteigen können.

Dies ist grds. möglich, wenn die Bank seinerzeit bei Abschluss des Darlehensvertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwandt hat. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die Rechtsprechung hat Grundsätze dafür aufgestellt, wann und unter welchen Umständen eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Liegt Ihrem privaten Immobilien Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu Grunde, so hat gegebenenfalls die Widerrufsfrist von regelmäßig 2 Wochen bzw. 14 Tagen noch gar nicht zu laufen begonnen, so dass sie einen Widerruf, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, auch noch nach Jahren bei Ihrer Bank einreichen können, so dass der Darlehensvertrag von Anfang an nicht wirksam geworden ist und rückabgewickelt wird.

Dabei können Sie durch eine Umschuldung kräftig Zinsen sparen. Zwar müssten Sie der Bank die Nettodarlehenssumme zurückzahlen und eine Nutzungsentschädigung für die Überlassung der Darlehnssumme zahlen, welches sich jedoch an einer üblichen Marktverzinsung orientiert und insoweit in den meisten Fällen niedriger liegt als der vertraglich vereinbarte Darlehenszins. Umgekehrt würden sie im Rahmen der Rückabwicklung alle ihre geleisteten Raten (Zinsen und Tilgung) von der Bank erstattet erhalten sowie eine Nutzungsentschädigung nach der Rechtsprechung des BGH mit einer Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins auf alle an die Bank geleisteten Raten erhalten, so dass unterm Strich für Sie ein PLUS herauskommen sollte.

Es kann daher nur die Empfehlung geben, Ihren privaten Darlehensvertrag daraufhin überprüfen zu lassen, ob gegebenenfalls eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt und ein Widerruf gegenüber der Bank Sinn macht.

Gute Chancen, dass die Widerrufsbelehrung in Ihrem Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft sein könnte, haben Sie wenn der Darlehensvertrag vor dem Juni 2010 abgeschlossen worden ist. Nach diesem Datum waren die Banken nämlich für die Problematik sensibilisiert und haben die meisten Fällen auf ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung geachtet.

Betroffen sind selbstverständlich auch andere Verbraucher Darlehen die Kfz Finanzierungen, Verbraucherkredite für Möbel, etc.

Für Rückfragen und eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrages stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. In vielen Fällen übernimmt auch die Rechtsschutzversicherung die im Zusammenhang mit einer Rückabwicklung anfallenden Kosten.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit meiner Kanzlei auf!


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