Vorläufiges Insolvenzverfahren bc connect GmbH Rechtliche Vertretung gegen Erfolgsbeteiligung möglich

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Vorläufiges Insolvenzverfahren der bc connect GmbH eröffnet!

Was geschädigte Anleger beachten sollten! 

Und wer ersetzt den entstandenen Schaden? 

Prozessfinanzierungsgesellschaft unterstützt die Geschädigten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 

Die bc connect GmbH wollte in den deutschen Mobilfunkmarkt investieren und bot Anlegern aus diesem Grund an, dass diese über Nachrangdarlehen entsprechende finanzielle Mittel gegen eine Verzinsung zur Verfügung stellen können.

Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der bc connect GmbH am 20.10.2021 durch das Amtsgericht Chemnitz (Az.: 314 IN 1922/21) haben sich die schlimmsten Befürchtungen der Anleger bewahrheitet. Anleger der Nachrangdarlehen müssen  mit beträchtlichen finanziellen Verlusten rechnen.

Durch die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahren soll vorerst sichergestellt werden, dass eine weitere benachteiligende Veränderung des (noch) vorhandenen Vermögens für die Gläubiger der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag vermieden wird.

Das für die bc connect GmbH zur Entscheidung über den Insolvenzantrag berufene Amtsgericht Chemnitz hat nach § 21 InsO daher zunächst alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung des Vermögens notwendig sind.

Eine diese Sicherungsmaßnahmen ist die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, für die bc connect GmbH. Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters stehen hierbei in engem Zusammenhang mit den gerichtlich festgesetzten Verfügungsverboten und Zustimmungsvorbehalten aus dem Beschluss vom 20.10.2021.

Die noch ausstehende Entscheidung des Amtsgerichts Chemnitz, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen wird, ist nun davon abhängig, ob das Vermögen des Schuldners zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Regelmäßig wird diese Entscheidung nach Ablauf von zwei bis drei Monaten zu erwarten sein, so dass spätestens im Januar 2022 eine Entscheidung für die bc connect GmbH durch das Amtsgericht Chemnitz vorliegen sollte.

Insofern das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH endgültig eröffnet werden sollte, wird das gesicherte Vermögen (sog. Insolvenzmasse) der Gesellschaft nach dem in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren anteilig unter den Gläubigern verteilt.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich Anleger der Nachrangdarlehen allerdings gedulden, da eine Anmeldung von Forderungen erst nach der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist.

Um an der Verteilung als Gläubiger vollumfänglich teilnehmen zu können, müssen die Anleger ihre Forderungen, insbesondere auch ihre Schadensersatzforderungen, ordnungsgemäß in dem Insolvenzverfahren im Rang des § 38 InsO anmelden (so genannte Forderungsanmeldung).

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass Nachrangdarlehen für Anleger als hoch riskante Geldanlage einzustufen sind, da der vereinbarte Nachrang dazu führt, dass sie mit ihren Forderungen hinter alle anderen Gläubiger des Insolvenzverfahrens zurücktreten (vgl.
 § 39 InsO). Schlimmstenfalls müssten Anleger daher mit einem Totalverlust rechnen.

Gläubiger sollten daher dringend prüfen lassen, ob der vereinbarte Nachrang wirksam vereinbart wurde. Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit können sich beispielsweise daraus ergeben, dass die Regelung unklar, miss- bzw. unverständlich formuliert ist. Auch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) aufgenommenen Ermittlungen stellen einen Hinweis auf eine Unwirksamkeit dar, da die bc connect GmbH allem Anschein nach nicht über die notwendige Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügte (vgl. hierzu auch BGH, Az.: VI ZR 156/18). Ist die in den Verträgen enthaltene Nachrangklausel tatsächlich unwirksam, werden Forderungen der Gläubiger gleichrangig mit denen anderer Gläubiger behandelt.

Aufgrund der komplexen Rechtslage wird empfohlen einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Forderungsanmeldung, insbesondere auch hinsichtlich der Wirksamkeit der vereinbarten Nachrangklausel, zu beauftragen, um Fehler bei der Forderungsanmeldung und hierdurch verursachte unnötige weitere Verluste zu vermeiden.

Denn nur wenn die Forderungsanmeldung auf die Person des Gläubigers individualisiert, ordnungsgemäß begründet beim Insolvenzverwalter eingereicht wird, ist sichergestellt, dass im Fall der Anerkennung der Forderung, der Gläubiger bei den Auszahlungen aus der Insolvenzmasse bzw. deren Verteilung überhaupt beteiligt werden kann.

Eine fehlerhafte Forderungsanmeldung ist regelmäßig unwirksam und wird vom Insolvenzverwalter bestritten werden, mit der Folge, dass eine Berücksichtigung des Anlegers im Insolvenzverfahren bis zu einer Korrektur ausgeschlossen ist.

Sind Sie unsicher, was von Ihnen zu veranlassen ist, damit Sie als Insolvenzgläubiger bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden können?

Wissen Sie nicht, ob die vereinbarte Nachrangklausel wirksam ist, da dies noch nicht für Sie geprüft wurde?

Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihren Fall prüfen lassen. Wenn Sie mögen, dann berät Sie auch KILIAN RECHTSANWÄLTE kostenfrei über die noch erforderlichen Schritte.

Wichtig für Sie zu verstehen ist, dass Sie aus der Insolvenzmasse nur ein Teil Ihres Schadens ersetzt bekommen werden.

Denn das Unternehmen der bc connect GmbH ist in die Insolvenz gefallen, weil nicht genügend Geld vorhanden ist, um die Forderungen alle Gläubiger vollständig zu begleichen.

Es stellt sich deshalb die Frage, wer Ihnen den restlichen Schaden ersetzen muss, der nach einer Verteilung der Insolvenzmasse noch offenbleibt bzw. wenn der Antrag auf Insolvenzeröffnung durch das Amtsgericht Chemnitz abgewiesen wird.

Wenn Sie es wünschen, dann informiert KILIAN Rechtsanwälte Sie kostenfrei über Ihre Möglichkeiten die Hintermänner und sonstigen Verantwortlichen in dem Insolvenzfall erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, so stimmen wir mit dieser das Vorgehen für Sie ab.

Steht Ihnen hinsichtlich der Kosten einer rechtlichen Vertretung keine Rechtsschutzversicherung zur Seite?

Dann zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten einer Vertretung gegen eine Erfolgsbeteiligung im Rahmen einer sogenannten Prozessfinanzierung auf.

Denn bei einer Prozessfinanzierung übernimmt eine Prozessfinanzierungsgesellschaft die gesamten oder wesentliche Teile der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Im Gegenzug erhält die Prozessfinanzierungsgesellschaft dafür von Ihnen eine Erfolgsbeteiligung.

Eine solche Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung ist im Insolvenzfall ab einem Schaden von 5.000 € (Streitwert) möglich. Kilian Rechtsanwälte liegt bereits eine Prozessfinanzierungszusage für Geschädigte der bc connect GmbH vor, dieser Weg steht deshalb auch den übrigen Geschädigten offen.

Ist auch für Sie eine Vertretung gegen Erfolgsbeteiligung im Rahmen einer Prozessfinanzierung interessant? Dann melden Sie sich bei uns.

Gerne erläutern wir Ihnen kostenfrei den Ablauf einer entsprechenden Prozessfinanzierung. Rufen Sie einfach in unserer Kanzlei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren Sie mit einem unserer Rechtsanwälte einen Telefontermin.

KILIAN RECHTSANWÄLTE

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