Vorsicht bei gefälschten Ray-Ban-Sonnenbrillen aus Asien! React Germany, Luxottica Group S.p.A.

  • 3 Minuten Lesezeit

Jeder bestellt gerne über das Internet. Es ist einfach, praktisch und man muss das Haus nicht verlassen. Meist ist es auch relativ günstig. Der Internethändler muss nicht in Infrastruktur wie Ladengeschäft und fachkundiges Personal investieren. Der Internet-Versandhandel boomt, auch wenn das Ansehen der Branche durch Enthüllungen über Amazon & Co. Schaden genommen hat.

Billig = preiswert?

Auch eine Bestellung im Ausland stellt so heutzutage kein Problem mehr da. Mit Kreditkarte oder Paypal ist schnell bestellt. Allerdings birgt besonders das Bestellen im Ausland auch Gefahren für Rechtsverstöße. Jedem sollte bewusst sein, dass man gerade bei Bestellung von „verdächtig" günstigen „Markenprodukten" vorsichtig sein sollte. Ob die Designer-Sonnenbrille und der hippe MP3-Player aus China oder die schicke Designer-Jeans aus der Türkei tatsächlich echte Schnäppchen sind oder doch Imitate, die gegen Markenrechte und oder Geschmacksmusterrechte verstoßen, entscheidet sich spätestens bei der Zollkontrolle.

Die lange Hand des Zoll.

Auch unser Mandant im vorliegenden Fall bestellte Waren aus dem asiatischen Ausland. Er kaufte angebliche „Ray Ban"-Sonnenbrillen. Einen passenden Händler fand er im chinesischen Hong Kong. Dass die angeblichen „Ray Ban"-Brillen mit einem Stückpreis von $ 25 verdächtig günstig waren, störte unseren Mandanten nicht. Doch die bezahlte Lieferung kam nie an. Zwar schaffte sie es nach Deutschland, wurde aber vom Zoll beschlagnahmt.

Warum Beschlagnahme?

„Ray-Ban" ist eine Marke der italienischen Luxottica Group S.p.A.. Die Luxottica Group S.p.A. lässt ihre Rechte in Deutschland von der REACT Germany aus Düren wahrnehmen. Die REACT Germany ist Teil eines internationalen Netzwerks zur Bekämpfung und Verfolgung von Produktfälschungen. Sie hat für die Luxottica S.p.A. beim deutschen Zoll einen Antrag auf Beschlagnahme verdächtiger Warenimporte gestellt (siehe Link oben). So kennen sowohl die Piraterie-Verfolger als auch der Zoll oft schon verdächtige Absender. Deren Warensendungen werden dann regelmäßig vom Zoll beschlagnahmt. Die Sendung wird geöffnet, Probestücke entnommen und an den Rechteinhaber bzw. dessen Vertreter zur Überprüfung geschickt. Stellt sich heraus, dass die Ware gefälscht ist, wird regelmäßig die Vernichtung der Fälschungen folgen.

Folgen des illegalen Imports.

Gefahr für den Besteller: ER, nicht der Absender, gilt als Importeur. ER ist damit rechtlich verantwortlich und kann vom Rechteinhaber abgemahnt werden, wenn es sich bei der Ware um Fälschungen handelt. Gegenstandswerte solcher Abmahnungen, nach denen sich z. B. Anwaltskosten berechnen, beginnen meist bei 50.000 Euro und gehen schnell in den 6-7stelligen Bereich. Daneben kann Schadenersatz und sogar die Bezahlung der Vernichtungskosten gefordert werden. Fazit:

  • bezahlte Ware nicht bekommen
  • Vernichtungskosten
  • Anwaltskosten
  • Schadenersatz

Daneben wird im Fall einer Abmahnung stets Auskunft über die Bestellwege und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert werden, um die Gefahr einer Wiederholung zu bannen.

Was tun?

Um jedem Verdacht zuvorzukommen, formulierten wir für unseren Mandanten eine von uns speziell für den Fall entworfene, strafbewehrte Unterlassungserklärung. Außerdem erteilten wir für unseren Mandanten soweit wie möglich Auskunft über die Bestellwege und erklärten Einverständnis mit der Vernichtung der angeblichen „Ray Ban"-Sonnenbrillen.

Ungeiler Geiz.

Seien Sie deshalb vorsichtig, wenn Sie vermeintliche „Schnäppchen" im Internet ausmachen. Gerade teure Top-Marken werden extrem überwacht. Es kann teuer für Sie werden, Markenfälschungen zu importieren. Meist wird Ihnen gewerbliches Handeln unterstellt. Auch kann schlimmstenfalls ein Strafverfahren drohen. Daneben entstehen schnell Kosten im 4-5stelligen Euro-Bereich für Anwälte und u. U. Gerichte. Beißen Sie lieber in den sauren Apfel und bezahlen Sie den höheren Preis vom lizensierten Händler. Dadurch ersparen Sie sich viel Ärger.

Das Kind im Brunnen.

Sollte es bereits zu spät sein und Ihre Lieferung ist vom Zoll einbehalten worden oder Sie haben sogar eine Abmahnung erhalten, stehen wir schadensbegrenzend Ihnen zur Verfügung.

Im Fall der Abmahnung achten Sie besonders auf Fristen, die Ihnen gesetzt werden. Diese sind meist sehr kurz. Lassen Sie eine ungenutzt verstreichen, wird meist sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirkt. Unterschreiben Sie keine mitgeschickten Erklärungsentwürfe ohne Prüfung durch Experten. Oft sind diese als Schuldanerkenntnis formuliert und beinhalten pauschale Schadenersatz-Anerkenntnis-Klauseln.

Wir sind über Fax (040 / 411 67 62-6), E-Mail (info[at]ipcl-rieck.de) und Telefon (040/411 67 62 5) zu erreichen. Bitte schicken Sie uns die Abmahnung inkl. aller Unterlagen und Ihre Kontaktdaten zu. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wie für sie tätig werden können und welche Kosten damit verbunden sind. Diese Erstbegutachtung ist kostenlos.

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte - schnell, preiswert, bundesweit.



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