Vorsicht! CEOTECC als neue Telefonfalle

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Vorsicht! CEOTECC als neue Telefonfalle

Auch bei CEOTECC handelt es sich um eine Abofalle des Betreibers Alexander Peters. Erneut wird hier im Rahmen von Telefonanrufen darauf hingewirkt, Unternehmer - seien es Gewerbetreibende, Freiberufler o.ä. - in eine Abofalle zu drängen, welche mit hohen Kosten verbunden ist. Genau wie bei anderen Abofallen des Betreibers agiert dieser nunmehr einzig und allein unter dem Deckmantel eines neuen Firmennamens, während er seine frühere Strategie ansonsten beibehält.

Die Arbeitsweise von CEOTECC

CEOTECC unterscheidet sich in seinem Agieren kaum von anderen bereits bekannten Abofallen. Auch hier erfolgt zunächst ein rechtswidriger Werbeanruf, welcher als sog. Cold Call bezeichnet wird. Dieser erwischt den Angerufenen zumeist völlig unpassend „Zwischen-Tür-und-Angel“. Im Rahmen des Telefonanrufs wird dem Betroffenen entweder vorgespiegelt, es existiere bereits ein wirksamer Vertragsabschluss mit CEOTECC, wo nunmehr eine Vertragsverlängerung anstünde, oder der Anrufer sei ein Mitarbeiter von Google und es drohe ein Verlust des Google-Suchrankings bzw. der generellen Auffindbarkeit über Google, sollte es nicht zu einer Vertragsverlängerung kommen. Diese Aussagen des Anrufers verfolgen den Zweck, den Betroffenen so zu verunsichern, dass dieser das Telefongespräch zunächst weiterführt. Im Folgenden soll der Angerufene auf Fragen des Anrufers so oft es geht mit „Ja“ antworten, wobei dieser Gesprächsausschnitt von Anruferseite aufgezeichnet wird. Eben diese Aufzeichnung wird später dazu verwendet, eine Zahlung seitens des Angerufenen herbeizuführen.

Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Eigenvermarktung von CEOTECC

CEOTECC versucht mittels ihres Internetauftrittes serös zu wirken. Auf ihrer Website heißt es u.a. etwa:

„Wir sind Dein Partner in Sachen Online Marketing. Unsere Marketing Experten helfen Dir dabei, individuelle Einzelmaßnahmen oder flächendeckende Gesamtkonzepte für Dich zu finden, planen und umzusetzen. Gerade heute ist es von enormer Wichtigkeit sein Business strategisch optimal auf dem Markt zu positionieren und flächendeckend an Reichweite zu gewinnen. Google ist hierfür natürlich mit Abstand die wichtigste Suchmaschine, wobei man die anderen Suchmaschinen natürlich nicht ganz außer acht lassen sollte. Hebe Dich von Deinen Mitbewerbern ab, in dem Du Dein eigenes Branding aufbaust. Wecke Aufmerksamkeit und bringe Deine Waren, oder Dienstleitungen, ins rechte Licht. Wir gestalten für Dich Logos und weitere Kommunikationsmittel, wie zum Beispiel Flyer oder Poster. Bespreche mit unseren Branding-Profis welche Botschaft Du mit Deiner Dienstleitung, oder Deinem Produkt erreichen möchtest und welche Zielgruppen angesprochen werden sollen. Gib Deinem Business ein Gesicht!“

Alexander Peters als Betreiber von CEOTECC

Auch hinter CEOTECC verbirgt sich ein altbekanntes Gesicht: Alexander Peters, welcher bereits eine Vielzahl von Abofallen unterhalten hat. Über die Person Alexander Peters haben wir schon detailliert berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/alexander-peters-aus-garrel-bzw-kranenburg-und-die-abofallen_168729.html

Neben CEOTECC ist Alexander Peters auch für diese Abofallen verantwortlich:

deal up / clever gefunden

Firmenauskunft P.U.R. GmbH

SEO Medien GmbH

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-seotecc-ist-eine-neue-abofalle-des-alexander-peters_169733.html

Suchmaschinen Service GmbH

Forderung seitens CEOTECC

Direkt im Anschluss an den Anruf übermittelt CEOTECC eine Rechnung an die Angerufenen. Diese sind im ersten Moment zumeist noch völlig ahnungslos, bis sie schließlich zu der Erkenntnis gelangen, Opfer eines Abofallen-Betreibers geworden zu sein.  Die Rechnung beläuft sich in der Regel auf mehrere 1.000 EUR und beinhaltet in den AGB eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung:

„Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.“

Richtige Reaktion auf Rechnungen seitens CEOTECC

Betroffene sollten keinesfalls die Forderungen seitens CEOTECC einfach ignorieren. Sollen die Mahnungen von CEOTECC nicht zum Erfolg führen, werden Inkassounternehmen bzw. -anwälte mit der Beitreibung der ausstehenden Beträge instruiert, wodurch zusätzlich Stress und Kosten für die Angerufenen entstehen. Aufgrund unserer Erfahrung haben wir zudem festgestellt, dass eine Abwehr der Forderungen zwar auch noch nach fortgeschrittener Zeit grundsätzlich möglich ist, dies sich jedoch nunmehr als unlängst komplizierter erweist, insbesondere wenn CEOTECC bereits gerichtliche Hilfe versucht in Anspruch zu nehmen.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.


Abwehr von Rechnungen seitens CEOTECC

Auch bei Forderungen von CEOTECC sollte zunächst eine eingehende Prüfung erfolgen, inwieweit hier überhaupt ein wirksamer Vertragsschluss vorliegt und ob die Forderungen zu Recht geltend gemacht werden. Sollten dem Vertragsschluss die o.g. Umstände zugrunde liegen, so existiert eine Vielzahl an Anknüpfungsmöglichkeiten, um diesen zu revidieren. Als Anwalt für Markenrecht,  Wettbewerbsrecht und IT- Recht haben wir in der Vergangenheit bereits mit Erfolg zahllose Mandate geführt und die hohen Kosten für die Betroffenen abgewehrt.  Sollten Sie sich ebenfalls Forderungen seitens CEOTECC oder vom Betreiber Alexander Peters ausgesetzt sehen, vertreten wir Sie schnell, kompetent und bundesweit. Bislang hat der Gegner auf die Forderungen verzichtet, wenn wir ihn angeschrieben haben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

Vorsicht vor CEOTECC

Foto : LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte/LL

Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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