Vorwurf Vergewaltigung - zu Unrecht. Was tun?

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Eine der erschütterndsten Erfahrungen dürfte der zu Unrecht erhobene Vorwurf „Vergewaltigung“ sein. Vor allem dann, wenn er – wie häufig – überraschend kommt. Von einem Moment zum anderen ist im Beruf, in der Familie und im Alltag nichts mehr wie zuvor.

Die „gute Nachricht“

Der Vorwurf Vergewaltigung wird sehr häufig zu Unrecht erhoben! So jedenfalls bei Betrachtung meiner wegen Vergewaltigung angezeigten Mandanten. Hier beliefen sich die Falschbelastungen der letzten 7 Jahre im Schnitt auf 55 % (!). Das bedeutet, dass wir bei mehr als der Hälfte aller Anzeigen wegen Vergewaltigung eine Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren erreichen können.

Die weniger gute Nachricht

Jede sexuelle Begegnung, und war sie noch so einvernehmlich und harmonisch, kann im Nachhinein zur „Vergewaltigung“ umgedeutet werden.

Noch immer trifft der Vorwurf „Vergewaltigung“ nahezu ausschließlich Männer. Sie sind die eigentlichen Opfer.

Und noch immer wird der Vorwurf „Vergewaltigung“ fast ausschließlich von Frauen erhoben. Die Motive dafür sind vielfältig. Sie reichen von simpler Rache, Trennungsstreitigkeiten, Sorgerechtsstreitigkeiten, „Rechtfertigung“ von „Seitensprüngen“, Gier nach Geld und/oder Aufmerksamkeit bis hin zur Situation, dass die vermeintlich Geschädigte ihre Geschichte selbst glaubt.

Bitte keine Versuche zur „Richtigstellung“ vor Akteneinsicht!

Behalten Sie in dieser Situation die Nerven! Stoppen Sie das „Kopfkino“ und damit Gedanken um die Beweislage, die Spuren, das „soziale Aus“ und die Untersuchungshaft.

Klingt einfach – und ist natürlich alles andere als einfach. Unterdrücken Sie den natürlichen Impuls, die Sache richtig zu stellen! Dies umso mehr, als Sie absolut sicher sind, keine strafbare Handlung begangen zu haben.

Stellen Sie die vermeintlich Geschädigte nicht zur Rede und vermeiden Sie auf diese Weise insbesondere den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr.

Sprechen Sie – außer mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin – mit niemandem über den Vorwurf.

Wählen Sie stattdessen die Notruf-Nummer eines gezielt auf Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalts für Strafrecht. Er/Sie wird für Sie den Kontakt zur Polizei blockieren. Als Beschuldigter einer Straftat steht Ihnen per Gesetz ein vollumfängliches Schweigerecht zu.

Auch der wohlmeinend wirkende Beamte, der Sie zuhause aufsucht und/oder Ihnen Haftverschonung für den Fall Ihrer Aussage zum Tatvorwurf verspricht, ist zumeist nicht wirklich auf Ihrer Seite, sondern in aller Regel ein psychologisch geschulter Ermittler. Der verspricht sich von Ihrer Aussage weitere Ermittlungsansätze gegen Sie und vertraut den Tränen der vermeintlich Geschädigten zumeist mehr als Ihrer Unschuldsbeteuerung.

Aktivität ab Akteneinsicht!

Mit Erhalt der Ermittlungsakte und damit Kenntnis des konkreten Vorbringens der vermeintlich Geschädigten besteht hinreichend Gelegenheit, den Tatvorwurf über eine Verteidigerschrift richtig zu stellen und die Einstellung des gegen Sie gerichteten Verfahrens bereits im sog. Ermittlungsverfahren zu beantragen.

Hier, im Ermittlungsverfahren, liegt die Weichenstellung Ihrer Verteidigung! Hier gilt es, das juristische Know-how für die Erschütterung der Belastungsaussage einzusetzen, um eine Anklage und eine gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Dies ist umso dringlicher, wenn man bedenkt, dass nur ca. 3 % (!) aller Anklagen wegen Vergewaltigung mit einem Freispruch enden.

Als im Sexualstrafrecht erfahrene und spezialisierte Anwältin begleite ich Sie gerne und zuverlässig durch diese schwierige Phase. Diskretion und Empathie sind für mich selbstverständlich!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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