Vorzeitige bzw. Fristlose / Außerordentliche Kündigung des Internet-System-Vertrags mit der United Media AG

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Immer wieder erreichen uns Mandantenanfragen, in denen nach Möglichkeiten gefragt wird, ob und wie man den sog. „Internet-System-Vertrag“ mit der United Media AG vorzeitig bzw. fristlos kündigen kann. Daher möchten wir Ihnen in diesem Artikel unsere Einschätzung zu diesem Thema mitteilen.

Wer ist die United Media AG?

Die United Media AG ist ein Unternehmen aus Düsseldorf und Teil der Euroweb Unternehmensgruppe, zu der weitere Unternehmen gehören, die z.T. auch Internet-System-Verträge anbieten. Weitere Unternehmen der Euroweb Group sind z.B. (vgl. https://www.euroweb.de/euroweb-group/):

  • Euroweb Internet GmbH
  • Madsack OnlineService
  • WN OnlineService GmbH & Co KG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • Net365
  • Vendosys

Was sind „Internet-System-Verträge“?

Die United Media AG bietet sog. „Internet-System-Verträge“ an. Das sind Werkverträge, deren Inhalt das Erstellen, Pflegen und Betreiben von Internetseiten ist. Die Kosten pro Monat für einen solchen Vertrag liegen in der Regel zwischen 150,00 € und 450,00 €. Unser Wissensstand ist, dass die Verträge ausschließlich an Unternehmen gerichtet sind.  Verbraucherschutzrechte sind daher für gewöhnlich nicht einschlägig.

In den uns vorliegenden Verträgen ist die Vertragslaufzeit von 48 Monaten nur als „achtundvierzig“ ausgeschrieben und nicht als Zahl im Kleingedruckten enthalten. Die Vertragslaufzeit kann somit leicht überlesen werden.

Die Gesamtkosten für einen solchen Vertrag betragen je nach Laufzeit und monatlichen Kosten somit zum Teil mehr als 20.000,00 €. Diese Gesamtkosten werden jedoch in den uns bekannten Verträgen nicht explizit genannt.

Kann der Vertrag vorzeitig bzw. fristlos gekündigt werden?

Grundsätzlich ist es möglich den Vertrag mit der United Media AG vorzeitig bzw. fristlos zu kündigen, und zwar mit einer außerordentlichen Kündigung.

Bei der außerordentlichen Kündigung entscheidet man zwischen einer außerordentlichen Kündigung aus einem wichtigen Grund und einer außerordentlichen Kündigung ohne wichtigen Grund. An diese beiden Möglichkeiten sind jeweils verschiedene Rechtsfolgen geknüpft. Wie im Einzelfall am besten konkret vorzugehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Unserer Erfahrung nach ist es von Vorteil, sich bezüglich möglicher Kündigungsoptionen von Anfang an fachanwaltlich beraten zu lassen. Denn bei einer außerordentlichen Kündigung kommt es oftmals auf rechtliche Feinheiten an. Wenn dabei Fehler begangen werden, kann das weitere Vorgehen erheblich erschwert werden. Das lässt sich durch eine anwaltliche Beratung vermeiden.

Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses und unverbindliches Gespräch zur Verfügung, wenn Sie auch einen Vertrag mit der United Media AG oder einem der anderen o.g. Unternehmen kündigen möchten. Zu diesem Thema beraten wir seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten. Melden Sie sich einfach bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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