VW-Abgasskandal: Land Baden-Württemberg verklagt Volkswagen

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Nicht nur Privatpersonen sind vom Abgasskandal rund um die Volkswagen AG betroffen, auch bei Unternehmen sind die Dieselfahrzeuge als Dienstwagen sehr beliebt. Dies hat zur Folge, dass auch Behörden und Ministerien der Länder oder des Bundes einen Nachteil aus der Abgasaffäre ziehen können. Das Bundesland Baden-Württemberg sieht sich nun auch geschädigt und will eine Klage auf Schadensersatz gegen VW einlegen.

Die Klage begründet die Landesregierung damit, dass die Manipulation der Abgassysteme eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Das Finanzministerium sieht sich deshalb in der Pflicht die Schadensersatzsumme für sich als Einnahmen des Landeshaushalts zu sichern. Nach der Einreichung eines Vergleichs an VW durch die Landesregierung ist die Frist nun wohl erfolglos verstrichen und nur der Klageweg scheint noch offen. Von der Klage sollen alle durch das Land finanzierten (sowohl gekaufte als auch geleaste) Dieselfahrzeuge des manipulierten Motortyps EA 189 erfasst werden. Genau kann die Zahl der betroffenen Fahrzeuge noch nicht beziffert werden, da in allen betroffenen Behörden und Ministerien des Landes zunächst ermittelt werden muss, um wie viele Fahrzeuge es sich jeweils handelt, damit eine Bilanz gezogen und die mögliche Schadenssumme festgestellt werden kann. Die Klage soll allerdings noch in diesem Jahr eingereicht werden.

Auch Nordrhein-Westfalen prüft wohl, ob Ansprüche gegen VW bestehen, denn auch hier könnten unter anderem die Fahrzeuge der Polizei und weiterer Behörden betroffen sein.

Achtung: Verjährung droht

In vielen Fällen betroffener Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) verjähren Schadensersatzansprüche beispielsweise schon zum 31. Dezember 2018. Wer bis dahin keine Ansprüche angemeldet hat, wird auf seinem Schaden sitzen bleiben.

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