VW Dieselskandal: Deutliche Zunahme an EA288-Klagen

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Im Dieselskandal rund um den EA288-Motor aus dem Hause VW ist laut eines Berichts des Wirtschaftsmagazins »Capital« vom 18. Februar 2021 eine deutliche Zunahme an Klagen zu verzeichnen. Demnach lagen Ende Januar 2021 knapp 8.500 Klagen von Besitzern von Fahrzeugen mit VW-Dieselmotor des Typs EA288 vor. Wie bei dem Skandalmotor EA189, der seinerzeit den VW-Dieselskandal ausgelöst hatte, werfen die Dieselkunden dem Konzern auch beim EA288 vor, bei Abgaswerten geschummelt zu haben. 

VW-Motor EA288 im Dieselskandal: Immer mehr Klagen 

Dass sich immer mehr EA288-Kunden zur Klage entscheiden, liegt offenbar an zunehmenden verbraucherfreundlichen Urteilen bei Fahrzeugen mit diesem Motor. So begann das Jahr 2021 für die Volkswagen AG mit gleich zwei Niederlagen vor Gericht. Das Landgericht Offenburg hatte am 8. Januar 2021 entschieden, dass VW knapp 22.000 Euro für einen Caddy Comfortline TDI 2.0 zahlen muss. Kurze Zeit später entschied das Landgericht Duisburg, dass der Wolfsburger Automobilhersteller dem Besitzer eines Skoda Superb 2.0 TDI knapp 24.000 Euro Schadensersatz zahlen muss. In beiden Fällen hielten die Richter die im Motor verbauten Abschalteinrichtungen für illegal und verurteilten den Konzern jeweils wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. 

VW EA288: Bereits 2020 zahlreiche Urteile und Beweisbeschlüsse

Im vergangenen halben Jahr hatte es bereits zahlreiche Urteile im Abgasskandal rund um den EA288-Motor gegeben. Dazu gehörten Entscheidungen vom LG München (Az.: 3 O 4218/20, VW T6 Transporter Kombi 2,0 TDI), LG Duisburg (Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII 1,6 Liter TDI), LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII), LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18, Audi A3) und LG Darmstadt (Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia). Darüber hinaus kommt es auf oberlandesgerichtlicher Ebene in EA288-Fällen immer häufiger zu Beweisbeschlüssen, wie etwa Anfang des Jahres beim OLG Köln (Az.: 18U 277/19) oder jüngst beim OLG Düsseldorf (Az.: I-23 U 159/20). So soll durch richterlich angeordnete externe Gutachten überprüft werden, ob es im EA288-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung gibt. 

Verbraucherschützer: VW bekommt beim EA288 offenbar kalte Füße

Offenbar hat auch VW erkannt, dass immer mehr Gerichte verbraucherfreundliche Entscheidungen zum EA288 treffen. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Auf der VW-Homepage versucht der Konzern auf fragwürdige Weise, seine EA288-Kunden vom Klagen abzuhalten. Man versucht den Dieselbesitzern einzureden, dass sich rechtliche Schritte gegen VW nicht lohnen würden. Für uns sieht das aber eher danach aus, als bekäme VW so langsam kalte Füße. Anders ist diese plumpe Medienkampagne nicht zu erklären.« 

VW EA288: Je mehr Klagen, umso mehr Druck auf Hersteller

Neben der Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen zum EA288 weist Dreschhoff auch auf den zwar langen, letztendlich aber erfolgreichen Kampf beim VW-Skandalmotor EA189 hin. »Je mehr Geschädigte im Diesel-Abgasskandal klagen, umso höher wird also der Druck auf die Hersteller«, so der Rechtsanwalt. »Nur aufgrund der zahlreichen Klagen durch Verbraucher wurden die vermeintlich unbesiegbaren Konzerne in die Knie gezwungen. Die Verfahren rund um den VW-Skandalmotor EA189 haben gezeigt, dass die Gerichte sich  von der Argumentation der Verbraucherseite haben überzeugen lassen.« 

VW EA288 im Dieselskandal: RSVen geben Deckung

Für Dieselbesitzer gibt es nach wie vor  gute Chancen, ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend zu machen. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsschutzversicherer weiß auch mittlerweile um die Betroffenheit des EA288 im Abgasskandal. Dementsprechend geben sie auch Deckung für ein Vorgehen gegen den Hersteller. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 verbaut. 

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