VW-Kreditvertrag widerrufen – das müssen Sie wissen!

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Das Landgericht Arnsberg hat am 17.11.2017 ein Sensationsurteil für alle Käufer erlassen, welche ihre Fahrzeuge bei der Volkswagen Bank finanziert haben.

Nach dem Urteil des Landgerichts Arnsberg (I- 2 O45/17), ist die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag des Fahrzeuges fehlerhaft, sodass der Autokreditvertrag noch heute vom Darlehensnehmer wirksam widerrufen werden kann. Die nach § 492 Abs. 2 BGB zwingend erforderlichen Pflichtangaben fehlen in der Belehrung.

Das Landgericht Berlin bestätigt diese Auffassung ebenso mit Urteil vom 05.12.2017 - Aktenzeichen 4 O 150/16.

Dies bedeutet für alle Kunden der VW Bank, dass der alte Kreditvertrag mit einer hohen Verzinsung aufgelöst werden kann und beispielsweise ein neuer Kreditvertrag mit einer niedrigen Verzinsung abgeschlossen werden kann. Allein die Zinsersparnis kann enorm sein.

Ein noch bedeutender Vorteil dieses Widerrufs ist es, dass der Kaufvertrag über das Fahrzeug sodann auch unwirksam wird. Dies bedeutet für den Autokäufer, dass er nach dem Widerruf berechtigt sein wird, das Fahrzeug zurückzugeben und eine Erstattung aller bislang gezahlten Kreditraten mitsamt der Anzahlung sowie der Zinsen geltend machen kann.

Ihr Fahrzeug kann technisch einwandfrei sein. Es bedarf keines Sachmangels. Es ist auch irrelevant, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Das bedeutet im Klartext, dass Sie ohne Grund das Fahrzeug zurückgeben können und so über Jahre hinweg dieses kostenlos nutzen konnten.

Beispiel:

Sie haben einen VW Golf im Jahr 2014 für 20.000,00 EUR gekauft und den Kaufpreis (teilweise) bei der VW Bank finanziert. Bislang haben Sie 7.200 EUR an die Bank getilgt sowie am Anfang des Kaufs 5.000 EUR an den Händler angezahlt. Außerdem mussten Sie bereits 2.400 EUR Zinsen an die Bank zahlen.

  • Wirksamer Widerruf des Kreditvertrages mit unserer Hilfe bedeutet:
  1. Kreditvertrag mit der VW Bank wird aufgelöst
  2. Rückzahlung der Tilgung in Höhe von 7.200,00 EUR
  3. ggf. Rückzahlung der Zinsen in Höhe von 2.400,00 EUR
  4. Kaufvertrag mit dem Händler wird durch Widerruf aufgelöst
  5. Rückzahlung der Anzahlung in Höhe von 5.000,00 EUR
  6. Keine Kilometerentschädigung an den Händler zahlen (Für Verträge ab 13.06.14)
  7. Altes Fahrzeug an den Händler zurückgeben
  8. Umschuldungsmöglichkeit von z. B. 4 % auf 1,5 %
  9. Neuen Kreditvertrag mit einer günstigen Verzinsung von z. B. 1,5 % abschließen

= mehrere hundert bis tausend Euro Zinsersparnis genießen sowie faktisch über 3 Jahre umsonst Auto gefahren

Sie hatten noch keine Rechtsschutzversicherung, als Sie den Kreditvertrag unterschrieben? Kein Problem!

Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Rechtsschutzversicherungen in diesen Fällen zahlen, da es auf den Zeitpunkt der Widerrufsablehnung durch die Bank ankommt und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir prüfen für Sie kostenfrei Ihren Autokreditvertrag und machen Ihre Rechte gegen die Bank geltend! Zahlreichen Autokäufern konnten wir bereits zu ihrem Recht verhelfen.

Balduin & Pfnür Rechtsanwälte



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