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Waldorf-Frommer-Abmahnung „The Hateful Eight“ – Kostenlose Erstberatung v. Experten

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München, Urheberrechtsverletzungen an dem Quentin-Tarantino-Film „The Hateful Eight“ ab.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung von der Abmahnkanzlei?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Lassen Sie sich von dem Abmahnschreiben nicht einschüchtern.

Was wird mir vorgeworfen?

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, sich illegal in der sogenannten Internettauschbörse BitTorrent aufgehalten und das oben genannte Werk über den eigenen Internetanschluss illegal zum Download angeboten zu haben.

Was sind die konkreten Forderungen?

Die Kanzlei fordert den Betroffenen in der Abmahnung auf,

  1. die Datei, welche den Film enthält, unverzüglich zu löschen,  
  2. eine sogenannten strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie
  3. Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00 zu zahlen und
  4. Ersatz von Kosten und Aufwendungen in Höhe von EUR 215,00 zu zahlen.

Unter Beachtung der im Abmahnungsschreiben festgelegten Fristen sei die Angelegenheit mit Abgabe der Unterlassungserklärung und vollständiger Zahlung der insgesamt EUR 815,00 beendet.

Bin ich verpflichtet, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zu zahlen?

Sie sind nur dann verpflichtet, die Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderten Zahlungen zu erbringen, wenn Sie die vorgeworfene Tat auch tatsächlich begangen oder ermöglicht haben. Die Frage der Verantwortlichkeit ist dabei stets vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich gilt jedenfalls:

Sind Sie weder Täter noch Störer, müssen Sie weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch müssen Sie zahlen.

Adressat der Abmahnung ist stets der Inhaber des Internetanschlusses, über welchen die oben genannte Rechtsverletzung erfolgte. Sie haften als abgemahnter Inhaber des Internetanschlusses dann nicht, wenn die Tat durch Dritte, beispielsweise Freunde, Familienangehörige, Mitbewohner, begangen worden ist.

Sekundäre Darlegungslast:

Liegt der oben genannte Fall vor, obliegt Ihnen jedoch die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Sie müssen dann konkret vortragen, ob und gegebenenfalls welche anderen Personen zur konkreten Tatzeit selbständigen Zugang zu Ihrem Internetanschluss hatten.

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat sich in mehreren Entscheidungen mit dem Thema Filesharing beschäftigt. In einer Entscheidung ist es für die Verneinung einer Täterschaft ausreichend, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten, nach einer anderen Entscheidung muss der Anschlussinhaber darlegen, welche andere Person die Rechtsverletzung begangen haben könnte – also theoretisch als Täter in Frage kommt.

Die Gerichte beurteilen derzeit die Voraussetzungen zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast deutschlandweit unterschiedlich, sodass die Frage, inwieweit der Anschlussinhaber Nachforschungen anstellen muss, um den tatsächlichen Täter der Rechtsverletzung zu ermitteln, vom Einzelfall abhängig ist und nicht pauschal beantwortet werden kann.

Daher unsere Empfehlung an Sie:

Unternehmen Sie nichts und wenden Sie sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Zahlung des geforderten Betrages unbedingt an einen fachkundigen Anwalt, der sich im Gebiet des Urheberrechts auskennt. Ein spezialisierter Anwalt kennt die neuesten Entwicklungen bezüglich des Urheberrechts und kann Sie so in Ihrem konkreten Fall bestmöglich unterstützen und beraten.

Oft genug ist es so, dass der Inhaber des Internetanschlusses, also der Empfänger der Abmahnung, überhaupt nicht haftet.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und nutzen Sie unser kostenloses Erstberatungsgespräch. Wir prüfen für Sie den Sachverhalt, geben Ihnen eine erste Einschätzung und beraten Sie darüber, welche Schritte weiter zu unternehmen sind.

Profitieren Sie von meiner Sachkunde, ich unterstütze Sie gerne in Ihrem konkreten Fall und hole das Beste für Sie heraus.

Wenden Sie sich an uns und profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

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Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Ihre Kanzlei Brehm


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