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Waldorf Frommer Abmahnung wegen "69 Tage Hoffnung" - Unterlassungserklärung und EUR 815,00

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Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen Film „69 Tage Hoffnung”

Seit gestern vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verbreitung des Films „69 Tage Hoffnung” abgemahnt wurde. Unserem Mandanten wird die illegale Verbreitung des besagten Filmes in einer Internettauschbörse vorgeworfen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist auf den 07.01.2016 datiert und somit brandaktuell.

Beim Film „69 Tage Hoffnung” handelt es sich um einen im Jahr 2015 produzierten amerikanisch-chilenischen Katastrophenfilm, der das weltberühmt gewordene Grubenunglück von San José im August 2010 zum Thema hat. Der Originaltitel des Filmes lautet „The 33”. Der Film feierte am 06. August 2014 in Chile seine Premiere und kommt in Deutschland erst am 11. Februar 2016 in die deutschen Kinos. 

Der Vorwurf von Waldorf Frommer

Der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer, den diese gegen unseren Mandanten erhebt, liegt darin, dass der Abgemahnte den Film „69 Tage Hoffnung” über eine Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll. Der Abgemahnte wird deshalb von der Kanzlei angeschrieben, weil er in aller Regel der Inhaber des Internetanschlusses ist, über den die angebliche Rechtsverletzung begangen worden sein soll.

Der Abgemahnte wird dabei regelmäßig aufgefordert, 
-    die angebotene Filmdatei unverzüglich zu löschen,
-    eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
-    sowie Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen, konkret EUR 815,00.

Häufig aufkommende Fragen

Nach Erhalt einer Abmahnung kommen immer wieder dieselben Fragen auf. Diese lauten in der Regel:
-    Muss ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen?
-    Wie viel muss ich zahlen oder muss ich überhaupt zahlen?
-    Wie gehe ich am besten vor?

Unsere Empfehlung an den Abgemahnten

Als erstes vorneweg – verfallen Sie nicht in Panik und nehmen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf!

Nutzen Sie vielmehr unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten aufklären. Sie können uns anrufen oder uns Ihren konkreten Sachverhalt per Email schildern. Wir werden Sie dann anrufen und Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten schildern und Sie über eventuelle Risiken und Kosten aufklären und beantworten Ihnen gerne eventuell anfallende Fragen.

Da es auf die Frage, ob Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und die EUR 815,00 zahlen müssen, keine pauschale Antwort gibt und die Beurteilung stets von dem Einzelfall abhängt, schildern Sie uns Ihren Abmahnfall und lassen Sie sich beraten.

Nach unserer Erstberatung können Sie in aller Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

-    bundesweit tätig bei dem Erhalt von Abmahnungen
-    kein Termin vor Ort (Frankfurt am Main oder Nürberg) notwendig
-    wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland
-    schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax
-    kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
-    Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag
-    Modifizierung der Unterlassungserklärung
-    unkomplizierte Tipps und Hilfestellung von einem Experten im Bereich Filesharing
-    professionelle Hilfe mit persönlicher Erstberatung vom Rechtsanwalt

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus unzähligen Filesharing-Verfahren.

Ihre Kanzlei Brehm
– Ihr Experte bei Filesharing-Abmahnungen –


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