Veröffentlicht von:

Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing an "Man lernt nie aus" | Hilfe und Tipps vom Anwalt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH widerrechtliches Verbreiten des Filmwerks "Man lernt nie aus" über Internettauschbörsen ab. Konkret ist immer wieder bittorrent betroffen.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die US Komödie aus dem Jahr 2015 ohne Erlaubnis über Filesharing-Netzwerke verbreitet zu haben. In "Man lernt nie aus" spielt Anne Hathaway eine Gründerin eines E-Commerce Unternehmens, welche einen 70-jährigen Praktikanten, gespielt von Robert De Niro, einstellt. Zwischen den beiden entwickelt sich trotz einiger Differenzen eine tiefe Freundschaft.

Abmahnung von Waldorf Frommer – Wie geht es weiter?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München erhalten haben, werden von Ihnen vor allem zwei Dinge gefordert:

  1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
  2. Zahlung einer Gesamtsumme von EUR 815,00.

Lassen Sie sich hier nicht von den knapp bemessenen Fristen beeindrucken. Diese dienen einzig dazu, Sie zu voreiligem Handeln, sprich Zahlung und/oder Abgabe der Unterlassungserklärung zu bewegen.

Der Anschlussinhaber ist nicht grundsätzlich verpflichtet, die Erklärung abzugeben und zu zahlen!

Es muss vielmehr zunächst einmal geklärt werden, ob der Abgemahnte überhaupt für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlich ist und wenn dies zutrifft, in welchem Umfang.

Zu klären ist also:

  1. Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?
  2. Muss ich zahlen?

Abmahnungen werden an den Inhaber eines Internetanschlusses verschickt. Allerdings ist dieser Anschlussinhaber oftmals gar nicht für den behaupteten Rechtsverstoß verantwortlich, sondern z.B. Familienangehörige, Mitbewohner oder Freunde. In vielen Fällen hat der Inhaber des Internetanschlusses nicht einmal Kenntnis von dem Urheberrechtsverstoß oder gar Kenntnis von dem tatsächlichen Täter der Rechtsverletzung. Nicht ausgeschlossen sind z.B. auch Fehler bei der Ermittlung IP-Adresse des jeweiligen Internetanschlusses. Ebenfalls ist zu beachten, dass es für eine erstmalige Abmahnung wegen einer Verletzung des Urheberrechts gesetzliche Regelungen für eine finanzielle Obergrenze gibt.

Eines sollte klar sein: Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist eine schnelle Reaktion erforderlich! Wenn Sie das Schreiben ignorieren, besteht die Gefahr eines anschließenden Gerichtsverfahrens mit einem vergleichsweise hohen Kostenrisiko.

Der Rat eines auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwaltes kann also in vielen Fällen ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren verhindern. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Filesharings und nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch!

Beachten Sie bitte!

  • Bewahren Sie Ruhe - keine vorschnellen Reaktionen
  • Kein Kontakt zur Abmahnkanzlei
  • Keine Unterlassungserklärung unterzeichnen
  • Keine Zahlung leisten
  • Halten Sie die gesetzten Fristen ein
  • Melden Sie sich bei uns.

Wir prüfen für Sie den Sachverhalt kostenlos und unverbindlich, geben Ihnen eine erste Einschätzung und beraten Sie darüber, welche Schritte weiter zu unternehmen sind. Dann entscheiden Sie in aller Ruhe, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

- bundesweit tätig bei Abmahnungen
- kein Termin vor Ort notwendig - wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland
- schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus unzähligen Filesharing-Verfahren.

Ihre Kanzlei Brehm
– Ihr Experte bei Filesharing-Abmahnungen –

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema