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Waldorf Frommer bereitet Klageverfahren vor – Altfälle aus 2013 – Hilfe und Tipps

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Seit einigen Tagen erreichen uns wieder vermehrt Anfragen von Personen, welche im Jahr 2013 von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen unerlaubter Tauschbörsennutzung abgemahnt worden sind.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit Jahren bekannt dafür, im Auftrag namhafter Konzerne aus der Filmbranche Abmahnungen auszusprechen. Die Kanzlei vertritt dabei die Rechte von beispielsweise:

  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Warner Bros. Entertainment Gmbh
  • Universum Film GmbH
  • Constantin Film GmbH
  • Tele München Fernseh und
  • Studiocanal GmbH

Den Abgemahnten wurde 2013 vorgeworfen, einen Film oder Folgen einer Serie über die Internettauschbörse „BitTorrent“ zum Download angeboten zu haben. Der Vorwurf entsteht durch das Herunterladen der jeweiligen Dateien, da die Tauschbörsen so konzipiert sind, dass das Herunterladen auch gleichzeitig das Anbieten der entsprechenden Datei mit sich bringt. Daher wird den Betroffenen vorgeworfen, die entsprechenden Werte unerlaubt angeboten zu haben.

Mit Erhalt der Abmahnung im Jahr 2013 wurden die Betroffenen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadenersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Der konkrete Betrag ist abhängig davon, ob ein Film oder mehrere Filme bzw. eine Folge oder mehrere Folgen einer Serie herunter- beziehungsweise hochgeladen wurden. 

Warum wendet sich Waldorf Frommer ausgerechnet jetzt an mich?

Die Ansprüche, die Waldorf Frommer im Jahr 2013 geltend gemacht hat, verjähren jedenfalls zum Teil zum 31.12 2016. Um den Eintritt der Verjährung zu verhindern, muss die Kanzlei die Ansprüche also noch in diesem Jahr gerichtlich geltend machen, eine Einigung mit dem Betroffenen erzielen oder aber die Sache nicht weiter verfolgen.

Die Anfragen, welche wir derzeit hier erhalten, betreffen ausnahmslos Personen, welche sich 2013 nicht haben anwaltlich vertreten lassen. Die Kanzlei Waldorf Frommer scheint also hier ausnutzen zu wollen, dass das jeweilige Gegenüber keinen fachkundigen Rechtsanwalt an seiner Seite hat.

Unser Tipp

Lassen Sie sich von uns in einem kostenlosen Beratungsgespräch über die Sach- und Rechtslage aufklären. Wir zeigen Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Risiken und klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf.

Einigung, Zahlung oder Widerspruch?

Ob es sinnvoll ist, sich mit der Gegenseite auf eine Vergleichszahlung zu einigen, hängt selbstverständlich davon ab, ob der Vorwurf, der Ihnen gemacht ist, gerechtfertigt ist oder nicht.

Grundsätzlich empfehlen wir, die Sache zunächst anwaltlich überprüfen zu lassen.

In unzähligen Fällen konnten wir für unsere Mandanten erreichen, dass Waldorf Frommer die Ansprüche nicht weiterverfolgt und die Sache so abgeschlossen werden konnte, ohne dass unsere Mandanten etwas an Waldorf Frommer zahlen mussten.

Folgende Vorteile kann ich Ihnen als Anwalt und Filesharing-Experte bieten

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Ihre Kanzlei Brehm


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