Waldorf Frommer für LEONINE Licens. AG + LEONINE Distr. GmbH (früher Tele München + Universum Film)

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Uns liegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor, die für die LEONINE Licensing AG (Rechtsnachfolgerin der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft) und die LEONINE Distribution GmbH (vormals Universum Film GmbH) die Verletzung von Urheberrechten behaupten und verfolgen.

Die beiden LEONINE-Gesellschaften sind relativ neu und alleine schon daher in Bezug auf urheberrechtliche Abmahnungen deutlich weniger bekannt, als die Universum Film GmbH und die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft. Dies dürfte sich angesichts der Änderungen vermutlich schnell ändern.

Damals wie heute wird der Vorwurf erhoben, durch Nutzung eines Filesharing-Clients (hier über das bittorrent-Protokoll) Inhalte unerlaubt angeboten zu haben. Vorliegend wurden dem Vorwurf nach die Filme „21 Bridges“ und „Tenki no ko (Weathering with you – Das Mädchen, das die Sonne berührte)“ unerlaubt zum elektronischen Abruf bereit gehalten.

Der Abmahnung geht ein Auskunftsverfahren des Rechteinhabers gegen den Provider (bspw. Vodafone oder Telekom) voran. Entscheidet das Gericht zugunsten der Rechteinhaber, muss der jeweilige Provider Auskunft erteilen, wem zur ermittelten Tatzeit die ermittelte IP-Adresse zugewiesen war. Selbstverständlich wird hier allenfalls der richtige Anschlussinhaber genannt, nicht aber der Täter. Trotzdem sind solche Abmahnungen grundsätzlich ernst zu nehmen, die Rechtslage ist alles andere als einfach für den Abgemahnten. So besteht zunächst eine Tätervermutung zugunsten des Rechteinhabers dafür, dass der Anschlussinhaber auch der Täter war.

 

Was fordert Waldorf Frommer für die LEONINE-Gesellschaften?

Waldorf Frommer fordert für LEONINE vom Abgemahnten

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (der Abmahnung beigefügt)
  • Zahlung eines Schadenersatzes (vergleichsweise wird ein Betrag iHv. 700,00 EUR angeboten)
  • Ersatz der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 1.700,00 EUR)

 

Was sollte der Abgemahnte beachten…?

…natürlich zunächst die Einhaltung der Fristen. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte, die der Abgemahnte ggf. vermeiden möchte.

Keinesfalls sollte auch angesichts kurzer Fristen vorschnell das Unterlassungsversprechen abgegeben werden. Sofern ein Anspruch besteht und der Unterlassungsanspruch unstreitig gestellt werden soll, muss die Abgabe eines Unterlassungsversprechen vorbereitet- und das Versprechen selbst modifiziert werden.

Auch wenn Filesharing seit langem vielfach verfolgt wird, lässt dies noch nicht auf Rechtsmissbrauch schließen. Urheberrechte sind Eigentumsrechte. Der Eigentümer kann jeden Angriff auf sein Eigentum verfolgen. Wird vielfach gegen Eigentum verstoßen, kann auch vielfach verfolgt, d.h. abgemahnt werden. Interessanter sind hier die Vorgänge, das „Wie“, der Abmahnungen, die an dieser Stelle jedoch nicht besprochen werden.

Angesichts der drohenden 30-jährigen Bindung unter Androhung einer Vertragsstrafe und der durchaus spürbaren Zahlungsforderung von 915,00 EUR, sollte bestenfalls ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht damit beauftragt werden, sich die Vorwürfe und die Sach- und Rechtslage anzusehen und zu prüfen. Der Rechtsvertreter begleitet die Angelegenheit und berät seine Mandantschaft mit Blick auf die Rechtslage und dem Mandanteninteresse.

 

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. Weitere Informationen können Sie auch auf unserer Homepage finden: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.

 

 

  


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