Abmahnung Urheberrecht | Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag von Tele München ab

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Uns liegt ein weiteres Mal eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor, die für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Verletzung von Urheberrechten behauptet. Wir haben bereits viele Male, auch unter www.anwalt.de, über Abmahnungen der Kanzlei für diese Gesellschaft berichtet, vgl. u. a.:

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Vorliegend wird dem Abgemahnten vorgeworfen, das Filmwerk „I Feel Pretty“ (ganz oder teilweise) über das Filesharing-Protokoll BitTorrent übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dem Schreiben enthalten sind Angaben zur ermittelten IP-Adresse, zu den Download-Angebotszeiten und dem File-Hashwert. Vorliegend stammen die Daten von dem Provider UnityMedia. Uns liegt eine Stellungnahme dieses Providers vor, nach welcher dieser selbst nicht die Ansicht vertritt, dass die eigene IP-Ermittlung beweiskräftig sei. Da mehr als die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu dem Anschluss des Abgemahnten nicht gegen diesen vorgebracht werden kann, ist die Auskunft durchaus interessant. 

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines (Lizenz-)Schadenersatzes i. H. v. 700,00 EUR und der Rechtsverfolgungskosten (sprich: Rechtsanwaltsgebühren) i. H. v. 215,00 EUR. 

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Fachanwälte 

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. Wir freuen uns, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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