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Waldorf Frommer – Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing „The Big Bang Theory“

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Seit heute vertreten wir einen weiteren Mandanten gegen die Ansprüche, welche die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH geltend macht. Der Vorwurf besteht in einer Urheberrechtsverletzung, welche über den Internetanschluss unseres Mandanten begangen worden sein soll.

Was ist der konkrete Vorwurf?

Die Kanzlei Waldorf Frommer teilt am Anfang Ihres Schreibens mit, dass die Warner Bros. Entertainment GmbH Inhaberin diverser Schutzrechte an einzelnen Folgen der beliebten TV-Serie „The Big Bang Theory“ ist. Sie teilt weiter mit, dass die Warner Bros. Entertainment GmbH das Dienstleistungsunternehmen ipoque GmbH damit beauftragt hat, die bekanntesten Internettauschbörsen zu überwachen. Im Rahmen einer solchen Überwachung sei der ipoque GmbH ein bzw. mehrere Verstöße aufgefallen, die über den Internetanschluss unseres Mandanten begangen worden sein sollen. Dabei wurde die Identität unseres Mandantin anhand der zur fraglichen Tatzeit seinem Internetanschluss zugeordneten IP-Adresse ermittelt.

Waldorf Frommer werfen unserem Mandanten also vor, er habe Folgen der Serie „The Big Bang Theory“ über „bittorrent“ anderen Nutzern dieser Tauschbörse zum Download angeboten.

Die Kanzlei teilt weiter mit, dass unser Mandant als Anschlussinhaber für die ermittelte und dokumentierte Rechtsverletzung verantwortlich ist und er daher die nachfolgend aufgeführten Ansprüche zu erfüllen hat.

Was will Waldorf Frommer? 

  • Unterlassungserklärung: Zunächst fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Frist von 10 Tagen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung soll die sog. Wiederholungsgefahr beseitigen. D.h. durch eine abgebene Erklärung verpflichtet man sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sofern man den abgemahnten Verstoß entgegen der Erklärung wiederholt. Eine solche Erklärung sollten Sie nur abgeben, wenn Sie dazu wirklich verpflichtet sind. Ob Sie eine solche Unterlassungserklärung, an die Sie im Zweifel Ihr Leben lang gebunden sind, abgeben müssen, hängt vom konkrten Einzelfall ab.
  • Schadensersatz: Weiter fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von unserem Mandanten einen Schadensersatz von EUR 750,00 für den Upload von drei Folgen der beliebten TV-Serie. Schadensersatz schuldet aber grundsätzlich nur derjenige, der für die vorgeworfene Rechtsverletzung auch täterschaftlich verantwortlich ist - die Tat also selbst begangen hat.
  • Aufwendungsersatz: Ferner fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Ersatz der entstandenen Aufwendung in Höhe von EUR 215,00. Ob Sie diesen Aufwendungsersatz schulden, hängt wiederum von diversen Faktoren ab. Insbesondere in Fällen, in denen der Abgemahnte nicht der Täter der Rechtsverletzung ist, schuldet der Abgemahnte oft auch keinen Aufwendungsersatz, weil er die Tat weder selbst verantwortet noch sich aufgrund einer Pflichtverletzung etwas zu Schulden hat kommen lassen.

Lesen Sie zu den Einzelheiten hier weiter: www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten

Wie reagiere ich richtig?

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder anderen Abmahnkanzleien erhalten haben, empfehlen wir dringend die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Gerade mit Hinblick auf oft weitreichende Folgen eine falsch abgegebenen Unterlassungserklärung oder der Gefahr mehr zu zahlen, als Sie schulden, bieten wir Ihnen eine erste telefonische Einschätzung der Sachlage am Telefon an. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.

Folgende Vorteile kann ich Ihnen als Anwalt und Filesharing-Experte bieten:

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