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Waldorf Frommer – Hilfe bei Abmahnung wegen Serie „Modern Family“

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Seit dem heutigen Tag vertreten wir einen weiteren Mandanten, der von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken über Internettauschbörsen abgemahnt wurde und in Anspruch genommen wurde. In dem konkreten Fall wirft die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH unserem Mandanten die Verbreitung einer Folge aus der US Serie „Modern Family“ (Folge: „Rash Decisions“) vor.

Wie kommt Waldorf Frommer an meine Adresse?

Die Kanzlei Waldorf Frommer beziehungsweise die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die ipoque GmbH beauftragt, die bekanntesten Internet-Tauschbörsen nach möglichen Rechtsverletzungen zu überwachen und ermittelte Rechtsverletzungen zu dokumentieren. Die ipoque GmbH kann so durch gezielte Maßnahmen die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken über eine IP-Adresse feststellen. Die ermittelte IP-Adresse dient der Identifikation des Internetanschlusses über welchen eine Rechtsverletzung begangen worden ist.

Nach Ermittlung der IP-Adresse führt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag ihrer jeweiligen Auftraggeber das sog. Auskunfts- und Gestattungsverfahren durch. In diesem Verfahren macht die Kanzlei einem Gericht glaubhaft, dass über eine IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Bei erfolgreichem Verfahren erhält die Kanzlei den Gerichtsbeschluss, der der Abmahnung auch beigefügt wird, durch welchen der jeweilige Internetprovider aufgefordert wird, der Kanzlei die Adressdaten zu dem Internetanschluss, dem die ermittelte IP-Adresse zugewiesen war, zu übermitteln. Der Internetprovider teilt sodann der Kanzlei die entsprechend hinterlegten Adressdaten mit, was die Kanzlei Waldorf Frommer zur Aussprache der Abmahnung veranlasst.

Was wird mir vorgeworfen?

Konkret wird den Abgemahnten  vorgeworfen, eine bestimmte Datei (Musik, Film, Serie, Software) über eine Internettauschbörse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse angeboten zu haben. Es ist also nicht – wie weit verbreitet – der Download, der zur Aussprache der Abmahnung führt, sondern der oft gleichzeitig und im Hintergrund durchgeführte Upload einer Datei.

Was will Waldorf Frommer?

Die Kanzlei fordert die Abgemahnten auf, die herunter- und hochgeladene Datei unverzüglich zu löschen. Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert sowie die Zahlung einer Summe von EUR 469,50 bei einer Folge einer Serie oder EUR 815,00 bei einem Film.

Muss ich eine Unterlassungserklärung unbedingt abgeben?

Nein!

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung schuldet nur, wer die Rechtsverletzung als Täter begangen hat oder sie als sog. Störer gefördert hat. Diese sog. Störereigenschaft wird beispielsweise bejaht, wenn ein WLAN nicht passwortgeschützt ist.

Wenn also der Anschlussinhaber (also der Empfänger der Abmahnung) nicht der Täter der Rechtsverletzung ist und ein passwortgeschütztes Netzwerk betreibt und darüber hinaus andere mögliche Nutzer seines Anschlusses darüber belehrt hat, dass er keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss duldet, schuldet er keine Unterlassungserklärung und erst Recht keine Zahlung.

Muss ich auf jeden Fall zahlen?

Nein!

Auch die Verpflichtung zur Zahlung der geforderten Beträge folgt den Ausführungen zur Unterlassungserklärung. Schadensersatz schuldet grundsätzlich nur derjenige, der die Rechtsverletzung auch selbst begangen hat. Den Aufwendungsersatz schuldet der Abgemahnte ebenfalls nicht, wenn er sein Netzwerk passwortsichert und evtl. Mitnutzer wie oben beschrieben belehrt.

Wenn ich Täter der Rechtsverletzung bin, muss ich dann zahlen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt immer auch auf die Vereinbarkeit der Abmahnung mit dem § 97a UrhG an, ob der Auftraggeber von Waldorf Frommer tatsächlich die Rechte an dem betreffenden Werk hat, ob die IP-Adresse fehlerfrei ermittelt wurde und vieles mehr.

Wie reagiere ich richtig?

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder anderen Abmahnkanzleien erhalten haben, empfehlen wir dringend die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Gerade mit Hinblick auf oft weitreichende Folgen eine falsch abgegebenen Unterlassungserklärung oder der Gefahr mehr zu zahlen, als Sie schulden, bieten wir Ihnen eine erste telefonische Einschätzung der Sachlage am Telefon an. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.

Folgende Vorteile kann ich Ihnen als Anwalt und Filesharing-Experte bieten:

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