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Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wird ein Immobilienkredit vom Kreditnehmer vorzeitig beendet, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen. Das Darlehen muss aber vor dem Tag der Endfälligkeit beglichen sein. Immobilienkredite haben in aller Regel eine festgeschriebene Verzinsung. Da Banken Kredite nicht umsonst vergeben, kalkulieren sie ihren Gewinn über die gesamte Laufzeit. Wird das Darlehen vom Darlehensnehmer vorzeitig beendet, entsteht der Bank ein sog. Nichterfüllungsschaden. Vorfälligkeitsentschädigung Rechner: Zum Ausgleich dieses Schadens können die Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Vorzeitiges Laufzeitende

Eine vorzeitige Beendigung eines Immobiliendarlehens durch den Darlehensnehmer kommt zum Beispiel in Betracht, wenn er den Darlehensvertrag vorzeitig kündigt, etwa weil die Bank einer Ausdehnung des Immobiliendarlehens nicht zustimmt oder die Immobilie verkauft werden soll. Jedoch kann die Bank auch eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, wenn sie den Immobilienkredit berechtigterweise vorzeitig aus Gründen kündigt, die beim Darlehensnehmer liegen, etwa weil er die Kreditraten nicht mehr zahlt.

Geldeingang entscheidend

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat in diesem Zusammenhang bestätigt, dass das Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung erst ab dem Zeitpunkt fordern kann, an dem das Geld zur Tilgung des Darlehens eingegangen ist, und nicht schon ab der vorzeitigen Kündigung des Darlehens. Im Ausgangsfall hatte die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung inklusive eines Verzugsschadens beansprucht. Das wäre doppelt berechnet, bestätigten die Richter.

(OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 13.04.2011, Az.: 23 U 386/09)

(WEL)

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