Wann ist ein Verkehrsschild wirksam?

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Bei der Frage eines Verstoßes gegen ein Ge-oder Verbot, dass aufgrund eines Verkehrsschildes angeordnet worden ist, stellt sich häufig die Frage, ob dieses Verkehrsschild überhaupt Wirksamkeit entfaltet hat. Hierbei wird von Betroffenen in vielen Fällen geltend gemacht, dass das Verkehrsschild nicht ohne weiteres sichtbar war. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 6.4.2016 (Aktenzeichen 3 C 10/15) ein klarstellendes Urteil zu dieser Frage gefällt. Der Betroffene hatte sein Fahrzeug im September 2010 in Berlin in einem Straßenabschnitt geparkt, auf dem wegen eines am nächsten Tag stattfindenden Straßenfestes durch vorübergehend angebrachte Verkehrszeichen ein absolutes Halteverbot ausgeschildert war. Die Stadt Berlin veranlasste die Umsetzung dieses Fahrzeugs und erließ einen Gebührenbescheid, gegen den sich der Betroffene wehrte. Maßgebliches Argument: die Verkehrszeichen seien nicht mit einem raschen und beiläufigen Blick erkennbar gewesen und daher auch nicht wirksam.

Und das BVerwG gab ihm Recht: Schilder müssen so aufgestellt oder angebracht sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne weiteres erkennen kann, dass ein Gebot oder Verbot durch Verkehrszeichen verlautbart wurde.

Was sich hier etwas verklausuliert anhört, ist durchaus nachvollziehbar. Und vernünftig im Hinblick darauf, was einem Autofahrer noch zugemutet werden kann – und was nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich hierbei klargestellt, dass der Kraftfahrer zu einer „Nachschau“, also zu einem genaueren Hinsehen, nur verpflichtet ist, wenn hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Anlass gegeben ist.

Erfreulich ist an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aber in jedem Fall, dass wieder einmal klargestellt wurde, dass eine Behörde (hier: das Straßenverkehrsamt) nicht ohne weiteres Verfügungen treffen kann, an die die Bürger dann bedingungslos gebunden sind. Man sieht also auch an diesem Fall wieder, dass man sich als Verkehrsteilnehmer nicht alles gefallen lassen muss, sondern durchaus auch die Entscheidungen der Behörden – oft erfolgreich – einer Überprüfung durch die Gerichte zuführen kann.

Weitere Informationen zum Thema: http://onlinerechtsberatung.de/wann-ist-ein-verkehrsschild-gueltig


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