Warnwestenpflicht ab 1.7.2014!

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Ab dem 1. Juli 2014 gilt nun auch in Deutschland eine Pflicht zum Mitführen einer Warnweste. In jedem Fahrzeug muss dann für den Fahrer eine Warnweste entsprechend der europäischen Norm EN ISO 20471:2013 vorhanden sein.

Eine Warnweste, die der zuvor genannten Norm entspricht, muss folgende Merkmale erfüllen:

1. einen Klettverschluss zum Öffnen und Schließen,

2. fluoreszierendes Material in gelber, orangener oder rot-orangener Farbe,

3. eine 360-Grad-Sichtbarkeit dank umlaufenden Reflexstreifen an Front und Rücken, die mindestens 5 cm breit sind.

Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 15,00 EUR. Mit einer entsprechenden Warnweste werden Sie deutlich besser gesehen, so dass die Neuerung tatsächlich auch mehr Sicherheit bringt und schon im Eigeninteresse beachtet werden sollte.

Sinnvoll ist es, diese unter dem Sitz oder im Handschuhfach und somit griffbereit zu deponieren. In Deutschland ist es dennoch zulässig, die Weste im Kofferraum zu deponieren. Allerdings ist der Weg bei einer Panne oder einem Unfall in der Dunkelheit bis zum Kofferraum, gerade auf der Autobahn, weiter als man denkt und häufig lebensgefährlich. Zudem sollte beachtet werden, dass wer in das europäische Ausland fährt, hier häufig auf deutlich strengere Regelungen trifft mit entsprechend hohen Bußgeldern. In Italien darf beispielsweise ohne Warnweste das Fahrzeug nicht verlassen werden. Ein Verstoß kostet hier 35,00 EUR aufwärts, in Spanien sogar 91,00 EUR. in vielen Ländern ist sogar für jeden Insassen eine Warnweste mitzuführen.

Übrigens: Auch nach der Rückkehr aus dem europäischen Ausland zurück nach Deutschland ist man künftig nicht mehr vor der Verfolgung hinsichtlich des Bußgeldes in Deutschland sicher. Die Justizminister der EU Staaten haben sich diesbezüglich in einem Rahmenbeschluss auf eine europaweite Vollstreckung ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro geeinigt.

Deshalb: Warnweste ins Fahrzeug und sich Ärger ersparen!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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